Mehr als 2,6 Promille: Fredenbecker tischt Polizei Lügen auf

Der Atemalkoholtest vor Ort hatte mehr als 2,6 Promille ergeben. Seinen Führerschein ist der Fredenbecker erst einmal los. Foto: Uwe Anspach/dpa
Notruf auf dem Supermarkt-Parkplatz: Ein 40-Jähriger wankte schon beim Verlassen seines Autos - und hat bei seiner kuriosen Erklärung die Rechnung ohne Zeugen gemacht.
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Stade. Offenbar gerade noch rechtzeitig erreichte am Dienstagabend ein Streifenwagen der Polizei den Parkplatz eines Lebensmittelmarktes an der Dinghorner Straße. Gegen 18 Uhr hatten laut Polizeimitteilung Mitarbeiter des Supermarktes den Notruf gewählt. Sie meldeten einen Kunden, der offenbar im Begriff war, betrunken mit seinem Auto loszufahren.
Der alarmierte Streifenwagen der Polizei habe den Wagen des Verdächtigen zunächst zugeparkt und die Fahrt blockiert, berichtete Matthias Bekermann, Sprecher der Polizei, von der neuerlichen Alkoholfahrt im Landkreis Stade.
Der Mann am Steuer, ein 40-jähriger Fredenbecker, sei aufgefordert worden, den Motor auszuschalten und die Fahrzeugschlüssel auszuhändigen. Beim Aussteigen habe der 40-Jährige bereits Probleme gezeigt, das Gleichgewicht zu halten. Der Mann wankte.
Polizei entlarvt Lügen - Betrunkener ändert schnell Geschichte
Als die Beamten den Fredenbecker mit ihrem Verdacht konfrontierten und den Mann entsprechend belehrten, habe der Beschuldigte noch versucht, die Situation abzustreiten. Alkohol ja, aber er sei nicht gefahren, sagte der Mann laut Polizeiangaben. Vielmehr stünde sein Auto bereits seit dem Vortag auf dem Parkplatz. Jetzt habe er sich lediglich hineingesetzt, um Bier zu trinken.
Die Beamten hätten die Lüge jedoch schnell entlarvt. Der Motor des Autos sei noch heiß gewesen, die Reifen bei der Kontrolle noch warm.
Der Fredenbecker habe daraufhin seine Geschichte noch einmal geändert. Er nannte laut Bekermann einen Freund, der zuvor das Auto gefahren sei. Der Kumpel sei jetzt jedoch gegangen.
Ein Anruf und wenige Augenblicke später fiel auch dieses Lügengebäude zusammen: Der Freund bestritt, gefahren zu sein. Er habe den 40-Jährigen am Dienstag noch gar nicht getroffen.
Zeuge meldet sich und belastet betrunkenen Fredenbecker
Ein Atemalkoholtest vor Ort habe schließlich einen Wert von mehr als 2,6 Promille ergeben. Dem 40-Jährigen sei eine Blutprobe im Elbe Klinikum Stade entnommen, ein Ermittlungsverfahren eröffnet und der Führerschein beschlagnahmt worden.
Dass der Fredenbecker tatsächlich gefahren sei, wurde ebenfalls klar: „Im Zuge der Ermittlungen konnten die Beamten noch einen Zeugen ausfindig machen, der gesehen hatte, wie der 40-Jährige mit dem Auto einparkte“, sagte Polizeisprecher Bekermann.
In den vergangenen Tagen waren im Landkreis immer wieder Alkoholfahrten von der Polizei gestoppt worden. Erst am Montag hatte ein 22-Jähriger in Buxtehude einen Unfall beim Wenden verursacht. Der junge Mann pustete 0,9 Promille. Am Sonntagmorgen fuhr ein uneinsichtiger Ford-Fahrer in Stade wiederholt in den Gegenverkehr. Ergebnis: 1,9 Promille. Mit 3,2 Promille war ein betrunkener Stader zuletzt von einem Roller gefallen.
Diese Strafen drohen betrunkenen Autofahrern
Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille am Steuer erwischt wird und bei einer Kontrolle keine Verhaltensauffälligkeiten zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Je nachdem, ob man zum ersten Mal oder wiederholt erwischt wurde, erhöht sich das Bußgeld:
- 1. Mal 528,50 Euro, ein Monat Fahrverbot, 2 Punkte in Flensburg
- 2. Mal 1053,50 Euro, drei Monate Fahrverbot, 2 Punkte
- 3. Mal 1578,50 Euro, drei Monate Fahrverbot, 2 Punkte
Anders sieht es aus, wenn der Fahrer auffällig wird: Wer zum Beispiel einen Unfall verursacht, kann sich bereits ab 0,3 Promille strafbar machen.
Ab 1,1 Promille gilt ein Fahrer als absolut fahruntüchtig, so der ADAC. Dies sei unabhängig davon, ob der Fahrer offensichtlich unter Alkoholeinfluss steht. „Wer mit mindestens 1,1 Promille kontrolliert wird, macht sich strafbar“, warnt der Automobilclub.
Die Folgen für den Fahrer sind laut Internetportal bußgeld.org mindestens sechs Monate Entzug der Fahrerlaubnis, drei Punkte in Flensburg und eine vom Einkommen abhängige Geldstrafe - auch eine Freiheitsstrafe sei möglich. (pm/tip)
Hinweis der Redaktion: Zunächst war von einem Lebensmittelmarkt in der Bremervörder Straße die Rede. Es handelt sich jedoch um die Dinghorner Straße. Wir haben den Fehler korrigiert.