Tasche mit 3500 Euro entdeckt: Nächste ehrliche Finderin geht zur Polizei

Insgesamt 3500 Euro hatte der Münzsammler für Ankäufe dabei. Foto: Monika Skolimowska/dpa
Eine verwaiste Tasche auf einem Netto-Parkplatz im Kreis Cuxhaven offenbart wertvollen Inhalt. Eine 18-Jährige macht einen 69 Jahre alten Sammler „überglücklich“.
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Loxstedt. Wie bereits am Dienstag, als Iris Michalewicz (57) aus Freiburg ein Portemonnaie mit mehr als 2000 Euro auf einem Parkplatz gefunden und bei der Polizei abgegeben hatte, hat sich bei der Polizeiinspektion Cuxhaven erneut eine ehrliche Finderin gemeldet. Eine 18 Jahre alte Loxstedterin und ihr 16 Jahre alter Bekannter haben am Mittwochnachmittag auf dem Parkplatz des Netto-Marktes in Loxstedt eine Tasche gefunden. Die 18-Jährige erschien umgehend bei der Wache vor Ort und gab die Tasche ab.
Dort schauten die Beamten dann hinein. Inhalt: 3500 Euro in bar. Wie die Polizei am Freitag mitteilt, befanden sich in der Tasche auch Dokumente zum Besitzer, der kontaktiert werden konnte.
Münzsammler wird Einkauf bei Netto zum Verhängnis
„Überglücklich und erleichtert“, so die Polizei, erschien der 69 Jahre alte Bremerhavener am Freitagmorgen auf der Wache und nahm seine Tasche wieder in Empfang. Er habe eine schlaflose Nacht gehabt.
Fehlt die Erklärung für die hohe Bargeldsumme? Die lieferte der 69-Jährige prompt. Er sei Münzsammler und hatte das Geld dabei, um in Loxstedt weitere Münzen aufzukaufen.
Nachdem er sich jedoch mit einem Verkäufer nicht einig geworden sei, sei er noch schnell zum Einkaufen gegangen. Beim Beladen des Kofferraums habe er die Tasche kurz neben das Auto gestellt, um Platz für die Einkäufe zu schaffen. Dann habe er die Tasche vergessen.
Geldbörse gefunden
T Ehrliche Finderin: Warum Iris Michalewicz die 2000 Euro nicht behalten hat
Polizei lobt Ehrlichkeit und mahnt
Polizeisprecher Stephan Hertz lobt die große Ehrlichkeit der Finderin, wie bereits zuvor beim Portemonnaie-Fund von Iris Michalewicz. Hertz betont auch noch einmal: Fundsachen ab einem Wert von mehr als 10 Euro dürfen nicht einfach behalten werden. Sie müssen bei den Fundbüros, den Kommunen oder der Polizei abgegeben werden. Ansonsten mache man sich wegen einer Fundunterschlagung strafbar.
Der gesetzliche Finderlohn sowie Fundrechte sind im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Bei Fundsachen mit einem Wert bis zu 500 Euro beträgt der Finderlohn fünf Prozent, drei Prozent bei Fundsachen, die mehr als 500 Euro wert sind. Wenn sich niemand meldet, können die Fundsachen nach sechs Monaten vom Finder abgeholt werden. Die Sachen gehen dann in ihr Eigentum über. Nicht abgeholte Fundsachen werden versteigert.