Wieder Trecker-Ärger: Unfall, Fahrerflucht und Falschaussage

Das Gespann hatte Rundballen wie diese ungesichert geladen. Foto: Clara Margais/dpa
Erst am Dienstag sorgte eine Großkontrolle von Treckern im Straßenverkehr für erschreckende Ergebnisse. Tags darauf wird ein Landwirt im Kreis Cuxhaven straffällig.
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Geestland/Alfstedt. Im Kreis Cuxhaven waren die Spezialbeamten der Polizei an diesem Dienstag nicht im Einsatz - in Stade schon. Hier fielen bei einer Schwerpunktkontrolle neun von neun Trecker & Co. wegen technischer Mängel oder fehlender Betriebserlaubnisse durch. Die Berichterstattung über die Ergebnisse lösten zahlreiche Reaktionen unter den TAGEBLATT-Lesern aus.
Am Mittwoch nun kam es gegen 7.30 Uhr auf der Kreisstraße 38 zwischen Alfstedt und Kührstedt im Kreis Cuxhaven zu einem folgenschweren Unfall wegen unzureichender Sicherung. Wie die Polizei berichtet, hatte der Fahrer eines Trecker-Gespanns große Rundballen aus Stroh geladen. Während der Fahrt lösten sich zwei Ballen und rollten auf die Straße.
Einer traf das entgegenkommende Auto einer 60-jährigen Geestländerin. Diese hatte Glück, sie blieb unverletzt. Allerdings entstand an ihrem Wagen ein hoher Sachschaden von rund 5000 Euro.
Hofbetreiber lügt für Mitarbeiter
Noch vor Eintreffen der Polizei hatte sich der Landwirt vom Unfallort entfernt und war auf einen nahegelegenen Hof gefahren. Die Beamten suchten den Hof auf und führten eine Kontrolle durch. Ergebnis: Keiner der geladenen Rundballen war gesichert.
Der am Hof ansässige Landwirt, ein 52-jähriger Geestländer, sagte den Beamten, er sei selbst am Steuer gesessen, habe die Ladung zuvor gesichert. Doch in Abstimmung mit der Zeugenaussage der Autofahrerin stellte sich schnell heraus: Der 52-Jährige hatte gelogen.
Tatsächlich ergaben die weiteren Ermittlungen, dass ein 27-jähriger Mitarbeiter des Hofes das Gespann geführt hatte. Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren wegen Unerlaubtem Entfernens vom Unfallort eingeleitet. Gegen den Halter des Fahrzeugs wurde wegen der Falschaussage ein Strafverfahren wegen versuchter Strafvereitelung eingeleitet. (tip)