Zoll wird auf Stader Baustellen fündig
Die Zöllner und Zöllnerinnen führten in Stade und Delmenhorst Schwerpunktkontrollen durch. Foto: Hauptzollamt Bremen
Illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit ist ein Dauerthema. Welche Verstöße in Stade geahndet wurden.
Stade/Bremen. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Bremen hat zu Wochenbeginn in Stade sowie in Delmenhorst auf mehreren Baustellen verdachtsunabhängig ermittelt. Die Aktion am Dienstagvormittag war eingebunden in eine bundesweite Schwerpunktprüfung zur Aufdeckung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
Zoll-Kontrolle: Das ist die Bilanz in Stade
In Stade wurden 23 Arbeiter namentlich erfasst. Diese waren in fünf verschiedenen Firmen angestellt. Gegen einen Bauarbeiter sei dabei noch vor Ort ein Strafverfahren eingeleitet worden. Der Mann stehe im Verdacht, sich illegal in Deutschland aufzuhalten. Das teilte das Hauptzollamt am Freitag mit.
Den Angaben zufolge ergaben sich in je einem weiteren Fall konkrete Hinweise auf das Vorenthalten von Mindestlöhnen, auf nicht
oder nicht vollständig entrichtete Sozialleistungen und auf den
unberechtigten Bezug von Leistungen durch die Agentur für Arbeit. Vier Arbeit seien laut Zoll vor Ort verwarnt worden. Sie konnten sich nicht ordnungsgemäß ausweisen.
In Delmenhorst ergaben sich 16 konkrete Hinweise auf mögliche
Verstöße, die sich in vier Fällen auf eine illegale
Ausländerbeschäftigung und in je drei Fällen auf das Vorenthalten von
Mindestlöhnen und Sozialleistungen beziehen.
Gerüstbauer und Maler. Wo der Fokus liegt
„Die Schwarzarbeitsprüfungen des Zolls finden immer ganzheitlich
statt. Neben der Prüfung, ob die Mindestlöhne eingehalten werden,
wird immer auch kontrolliert, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten
ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob
Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden und ob
Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen
Arbeitsgenehmigungen beziehungsweise Aufenthaltstitel haben“, erläutert Volker von Maurich, Sprecher des Hauptzollamts Bremen. Er macht deutlich:
„Schwarzarbeit schädigt unsere Sozialsysteme und findet immer zu
Lasten der Allgemeinheit statt.“
Seit Anfang Januar 2026 gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 13,90 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jeder Arbeitnehmende einen Anspruch. Bei Dachdeckern, Elektrikern, Gerüstbauern sowie Malern und Lackierern gelten höhere branchenspezifische Mindestlöhne. Auf diesem Sektor liegt der Fokus des Zolls.
An die Prüfungen schließen sich laut Mitteilung umfangreiche Nachermittlungen in den betroffenen Stader Bauunternehmen an. Der Zoll droht: „Gerade bei der Aufdeckung von Mindestlohnverstößen
sind die vor Ort erfassten Aussagen der Einstieg in tiefergehende Geschäftsunterlagenprüfungen, insbesondere der Lohn- und
Finanzbuchhaltung.“
Bundesweit haben die Zollbehörden im vergangenen Jahr ihren Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung intensiviert. Mit rund 98.200 Strafverfahren wurden 1400 mehr Verfahren also noch 2024 eingeleitet, berichtete die Generalzolldirektion in Bonn. (pm/tip)
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