Diese Regeln gelten fürs Silvester-Feuerwerk im Kreis Stade

Die Polizei warnt vor illegalen Böllern aus dem Ausland. Foto: Polizei
Mit Raketen und Böllern begrüßen viele Bewohner des Landkreises Stade das neue Jahr. Doch nicht überall ist Feuerwerk erlaubt. Damit die Silvesternacht nicht im Krankenhaus oder einem Großeinsatz für die Feuerwehr endet, geben Landkreis und Polizei einige Hinweise.
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"Durch Unachtsamkeit und leichtsinniges Hantieren, zum Teil auch unter Alkoholeinfluss, haben Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst an Silvester Hochbetrieb", berichtet Rainer Bohmbach, Sprecher der Polizeiinspektion Stade. "In den vergangenen Jahren gab es immer wieder auch größere Brände, die gelöscht werden mussten, und es mussten Verletzungen, die auf unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerk zurückzuführen waren, versorgt werden."
Zeitliche Beschränkung und Sicherheitsabstand: Wo geböllert werden darf
Feuerwerk darf im Kreis Stade nur vom 31. Dezember bis 1. Januar abgebrannt werden. Pyrotechnische Munition darf mit Schreckschuss- und Signalwaffen nur vom 31. Dezember, 15 Uhr, bis zum 1. Januar, 5 Uhr, verschossen werden. Besonders zu beachten ist: Wer böllert oder Raketen abschießt, muss von brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen, wie zum Beispiel Reetdach- und Holzhäusern, ein Sicherheitsabstand von mindestens 200 Metern einzuhalten. In der Samtgemeinde Lühe gilt ein generelles Feuerwerksverbot. Auch die Gemeinde Jork weist darauf hin, dass im Alten Land mit seinen vielen reetgedeckten Häusern und Baudenkmalen unbedingt der Sicherheitsabstand einzuhalten ist. Ein Verstoß kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Auf Balkonen und Terrassen sollten leicht entflammbare Gegenstände weggestellt, Fenster und Türen geschlossen werden, rät die Polizei. Einschlagende Raketen sollten unverzüglich entfernt werden. Besonders Reetdächer sollten von außen und innen kontrolliert werden.
Polizei warnt vor Böllern aus dem Ausland
Raketen sind nur im Freien, mit Sicherheitsabstand zu anderen Menschen, Autos und Gebäuden, zu zünden, warnt die Polizei. Nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) sollten nicht noch einmal angezündet werden.
"Besonders gefährlich - und daher verboten - sind nicht zugelassene oder selbstgebaute Knallkörper", sagt Bohmbach.
Was macht illegale Knallkörper so gefährlich?
Illegale Knallkörper können laut der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zu erheblichen Verletzungen führen. Denn Illegale Böller enthielten oft nicht nur Schwarzpulver, sondern seien mit einem viel stärker reagierenden Blitzknallsatz gefüllt oder enthielten eine deutlich größere Nettoexplosionsmasse. Auch sei nicht gewährleistet, dass vom Moment des Anzündens bis zum Zünden des Knallkörpers auch genügend Zeit bleibt, um den benötigten Sicherheitsabstand einzunehmen. Die Folge können gravierende Verletzungen sein, die von schweren Verbrennungen bis hin zum Verlust der Finger sowie zu Gehörschäden führen können.
Die Polizei und der Zoll warnen deshalb auch in diesem Jahr wieder vor Feuerwerkskörpern aus dem benachbarten Ausland. Die Einfuhr von Feuerwerkskörpern ohne gültige Zulassung ist - auch aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft - nach dem Sprengstoffgesetz verboten und strafbar.
Die Notrufnummer für Feuerwehr und Rettungsdienst lautet 112, der Notruf für die Polizei 110.
Wie lagert man Feuerwerk?
Grundsätzlich ist laut der BAM darauf zu achten, dass Feuerwerk kühl und trocken gelagert wird, da z.B. Feuchtigkeit zu Funktionsverlust und zu hohe Temperaturen zur ungewollten Auslösung führen können. Böller und Co. sollten nicht in unmittelbarer Nähe von oder auf Heizkörpern oder Heizleitunge aufbewahrt werden. Sollten Verbraucher noch Feuerwerk aus vergangenen Jahren übrighaben, empfiehlt die BAM, dieses nicht zu zünden, um Unfälle zu vermeiden. Nähere Informationen zu Feuerwerkskörpern gibt es online auf der Webseite der BAM.

Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung erklärt, woran man sicheres Feuerwerk erkennt. Grafik: BAM
So werden nicht abgebrannte Böller richtig entsorgt
Es kommt immer wieder vor, dass zum Beispiel Raketen, Silvesterbatterien, Böller und Chinakracher nicht vollständig abbrennen. Diese Reste von Feuerwerkskörpern können noch explosionsgefährliche Stoffe enthalten und dürfen nicht einfach unbehandelt entsorgt werden. Die Abfallberaterinnen vom Amt für Abfall und Kreislaufwirtschaft des Landkreises Stade informieren darüber, was zu tun ist.
Aufgrund der nicht absehbaren Gefahren sollten diese Feuerwerkskörper keinesfalls erneut angezündet werden. Stattdessen raten die Abfallberater dazu, sie mindestens 24 Stunden in Wasser einweichen zu lassen. Danach muss das verschmutzte Wasser mit den eingeweichten Feuerwerksresten in eine Tüte mit Sand oder Erde gegeben werden. Somit kann das Wasser abbinden und zusammen mit den Feuerwerksresten in der verschlossenen Tüte in die Restabfalltonne gegeben werden. "Auf keinen Fall dürfen Reste ohne diese Vorbehandlung in die Mülltonne gegeben werden", teilt Kreissprecher Daniel Beneke mit.
Blindgänger beziehungsweise nicht vollständig abgebrannte Feuerwerkskörper dürfen niemals direkt aufgehoben werden. Zu groß ist die Gefahr, dass sie doch noch explodieren. Mindestens 15 Minuten sollten vergehen, bis Menschen sich dem Feuerwerkskörper nähern.
Hier können Feuerwerksreste abgegeben werden
Sollten noch alte Bestände oder Reste von nicht angezündeten Feuerwerkskörpern, pyrotechnischen Raketen und Pulver von Großfeuerwerken, Leuchtraketen, Böller von Signalpistolen, Schreckschusspistolen oder Ähnliches zu entsorgen sein, stehen folgende Einrichtungen nach vorheriger Anfrage zur Verfügung.
Bereich Hansestadt Buxtehude
Ordnungsamt -Waffenbehörde, Telefon: 04161 501-3255, E-Mail: fg32@stadt.buxtehude.de
Bereich Hansestadt Stade
Ordnungsamt -Waffenbehörde, Telefon: 04141 401-257, E-Mail: ordnung@stadt.stade.de
Bereich Samtgemeinde Harsefeld
Ordnungsamt -Waffenbehörde, Telefon: 04164 887-155, E-Mail: samtgemeinde@harsefeld.de
Die Bürger aus den übrigen Kommunen im Kreisgebiet können sich an den Landkreis Stade wenden: Ordnungsamt -Waffenbehörde-, Telefon: 04141 12-3227, -3228, -3229, E-Mail: Ordnungsamt@landkreis-stade.de
Zu beachten ist, dass Feuerwerksreste nicht am Schadstoffmobil und bei der Sonderabfallannahmestelle des Landkreises Stade angenommen werden dürfen.