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Telefonärger

Falsche „Telekom“ schickt wieder Briefe – Drohung mit Schadenersatz

Das Geschäftsmodell der Kundenwerbung von 1N Telecom steht am Pranger. Die Daten stammen meist aus dem Telefonbuch.

Das Geschäftsmodell der Kundenwerbung von 1N Telecom steht am Pranger. Die Daten stammen meist aus dem Telefonbuch. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa

Die irreführende Masche des Telefonanbieters 1N Telecom kam Kunden im Landkreis Stade teuer zu stehen. Jetzt gibt es neue Beschwerden und fiese Schreiben.

Von Redaktion Freitag, 23.08.2024, 23:22 Uhr

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Landkreis. Erneut sorgen Schreiben der 1N Telecom GmbH für Anfragen und Beschwerden bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Seit August sind Anschreiben mit einem angeblichen Anbieterwechselauftrag im Umlauf. Betroffene hätten einen Vertrag mit 1N Telecom geschlossen, nur die Kündigung des bisherigen Anbieters stehe noch aus.

Inzwischen kommt ein weiteres Schreiben hinzu. Darin teilt 1N Telecom mit, den Vertrag vorzeitig zu kündigen, da der Anschluss nicht geschaltet werden konnte – und meldet Schadensersatzansprüche an. Ratsuchende fragen sich, woher die Daten stammen, berichtet die Verbraucherzentrale. Ein Kontakt zu 1N Telecom habe nie stattgefunden, ein Anbieterwechsel sei nicht gewollt.

Wie 1N Telecom Druck auf Verbraucher ausübt

„Bitte helfen Sie uns, damit Sie schon bald den von Ihnen beauftragten Tarif nutzen können“, heißt es in dem Schreiben der 1N Telecom. Betroffene werden aufgefordert, dem bisherigen Anbieter eine Kündigung und einen Auftrag für die Mitnahme ihrer Rufnummer zu erteilen, auch Portierung genannt. Im Betreff ist eine Vertragsnummer angegeben, ein Anbieterwechselauftrag wird mitgeschickt. „Dieses Vorgehen ist üblich, wenn ein Vertrag bei einem neuen Anbieter abgeschlossen wurde“, erklärt Kathrin Bartsch, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen, und ergänzt: „Betroffene schildern jedoch, dass sie keinen Kontakt zu 1N Telecom hatten.“

Doch damit nicht genug: Knapp zwei Wochen nach dem ersten Schreiben teilt 1N Telecom einem Verbraucher mit, den Vertrag nun vorzeitig zu kündigen. Aufgrund des fehlenden Portierungsauftrags könne seine Rufnummer nicht aktiviert werden. Daher sei er verpflichtet, Schadensersatz zu zahlen. „Ohne einen Nachweis für den angeblichen Vertragsschluss ist diese Forderung absurd“, sagt Bartsch. Sie rät jedoch dazu, aktiv zu werden und auf die Schreiben unbedingt zu reagieren.

Kutenholzer fällt auf Schreiben der 1N Telecom herein

Wegen ihrer Namenähnlichkeit zur Deutschen Telekom kam es schon häufig zu Verwechselungen und Beschwerden. „Ja, ich hätte genauer hinschauen sollen“, sagte der Kutenholzer Ernst Brandt (75) im vergangenen Jahr im TAGEBLATT. 419,88 Euro sollte der Rentner bezahlen, um aus einem Vertrag herauszukommen, den er gar nicht haben wollte. Er machte seinen Fall öffentlich, um andere Menschen zu warnen.

Verbraucherzentralen warnen schon länger vor den Werbebriefen der 1N Telecom mit Sitz in Düsseldorf. Die Adressaten sind offenbar meist ältere Menschen und Kunden des Unternehmens Deutsche Telekom mit Sitz in Bonn. Viele erkennen nicht, dass es sich nicht um ihren Anbieter Deutsche Telekom handelt und unterschreiben eine Rückantwort. Unwissentlich setzen sie damit einen Anbieterwechsel in Gang.

Nachweis über Vertragsschluss fordern, vorsorglich widerrufen

Bei den jetzigen Schreiben rät die Verbraucherzentrale: „Betroffene sollten 1N Telecom schriftlich – am besten per Einwurfeinschreiben – auffordern, den vermeintlichen Vertragsschluss nachzuweisen“, so Bartsch. Auch sollten Kunden einen Beleg dafür verlangen, wie sie über die gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz- beziehungsweise Außergeschäftsraumvertrag belehrt wurden. Vorsorglich sollte der Vertrag zudem angefochten und widerrufen werden.

Wer sich fragt, woher 1N Telecom die persönlichen Daten hat, sollte beim Datenschutzbeauftragten des Unternehmens nachfragen – auch, auf welcher Rechtsgrundlage der Kontakt erfolgt ist. „Anbieter sind verpflichtet, diese Auskunft unverzüglich, das heißt innerhalb eines Monats, zu erteilen“, erklärt Bartsch. (tip/PM)

Weitere Informationen, Formulierungshilfen und ein interaktives Musterschreiben sind auf der Webseite der Verbraucherzentrale Niedersachsen zu finden.

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