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Gulasch-Etikett sorgt im Internet für Empörung

Auch an der Fleischtheke muss jetzt über Herkunft und Schlachtung informiert werden.

Auch an der Fleischtheke muss jetzt über Herkunft und Schlachtung informiert werden. Foto: Bernd Weißbrod/dpa

An der Fleischtheke ist für Verbraucher vieles neu. Es muss stärker informiert werden. Da löst ein Rindergulasch Hunderte Kommentare aus: Wurde das Tier in Deutschland gemästet, aber am anderen Ende der Welt geschlachtet?

Von Redaktion Samstag, 24.02.2024, 13:55 Uhr

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Hamburg. Rindfleisch durchläuft in der Regel mehrere Schritte und verschiedene Orte, bevor das fertige Produkt im Einzelhandel angeboten wird. Doch reist das Fleisch mehrere tausend Kilometer durch die Welt? Das soll angeblich ein Etikett beweisen, das in den sozialen Medien verbreitet wird. Darauf ist zu sehen, wie das Tier für ein Rindergulasch zwar in Deutschland geboren und gemästet, aber in Bahrain geschlachtet wurde. Was steckt dahinter?

Bewertung: Es handelt sich um einen Fehler auf dem Etikett. Das Tier wurde in Bayern geschlachtet. Das bestätigte der Schlachtbetrieb und der Händler, bei dem das Fleisch verkauft wurde.

Dieses Etikett aus dem Supermarkt Globus geht gerade im Internet viral.

Dieses Etikett aus dem Supermarkt Globus geht gerade im Internet viral. Foto: Screenshot/acrchive.ph/dpa

Fakten: Besondere Kennzeichnungspflichten bei Rindfleisch

Auf dem Etikett ist deutlich das Logo der Einzelhandelskette Globus zu erkennen. Das Fleisch wurde in einer Filiale in der bayerischen Stadt Neutraubling erworben. Das bestätigt eine Sprecherin des Unternehmens auf dpa-Anfrage und erklärt, beim Etikettieren sei es „versehentlich und unbemerkt zu einem Fehler gekommen: Beim Vermerk „Bahrain“ handelt sich um einen Eingabefehler in die Etikettiermaschine, unsere Rinder werden in Bayern geschlachtet.“ Betroffen waren offenbar 250 Verpackungen.

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass auf Rindfleisch-Produkten angegeben wird, wo die Tiere aufgezogen und geschlachtet wurden. Durch die auf dem Etikett angegebene Kennzeichnungsnummer lässt sich nicht nur nachvollziehen, in welchem EU-Mitgliedstaat oder Bundesland das Fleisch verarbeitet wurde, sondern auch welcher Betrieb dafür verantwortlich ist.

Die Rinder, deren Fleisch in den Markthallen des Unternehmens verarbeitet werden, stammen laut Globus „aus bayerischen Erzeugergemeinschaften, werden dort geboren und aufgezogen und auch in Bayern geschlachtet.“ Tatsächlich stützt eine Suche mit der Kennzeichnungsnummer diese Angaben. Demnach stammt das Fleisch nicht aus Bahrain, sondern vom Hersteller „Südfleisch“ in Waldkraiburg.

Eine erweiterte Suche aufseiten des Bundesamts für Verbraucherschutz ergibt, dass dahinter das Unternehmen „Vion“ steckt. Der Standort liegt ebenfalls in Bayern und nur knapp 120 Kilometer entfernt von der Globus-Markthalle, in der das Rindergulasch verkauft wurde. Vion erklärt auf dpa-Anfrage, dass das Tier in Waldkraiburg geschlachtet wurde und bestätigte ebenfalls die falsche Etikettierung des Produkts.

Fleischkennzeichnung: Was ist seit 1. Februar neu?

Was bislang schon für verpacktes Fleisch aller Tierarten galt, ist jetzt auch generell für unverpacktes Fleisch an Bedientheken, Metzgereien, Wochenmärkten und Hofläden vorgeschrieben. Vorgeschrieben sind – adäquat zu verpacktem Fleisch – Angaben zum Land der Aufzucht und der Schlachtung, also etwa „Aufgezogen in: Frankreich, Geschlachtet in: Deutschland“. Hat ein Tier von der Geburt bis zur Schlachtung im selben Land gelebt, kann die Kennzeichnung lauten „Ursprung (z.B. Deutschland)“.

Die Angabe einer Region (z.B. „Nordrhein-Westfalen“ oder „Eifel“) ist nicht vorgeschrieben, aber freiwillig möglich.

  • Warum wurde die neue Regelung geschaffen?

Transparenz soll die Basis für eine bessere Kaufentscheidung schaffen. Vielen Kunden ist eine bestimmte Herkunft von Lebensmitteln wichtig, etwa weil sie die heimische Landwirtschaft unterstützen wollen oder weil sie mit bestimmten Ländern mehr Vertrauen oder bestimmte Eigenschaften verbinden. Das ist bei unverpacktem Fleisch nicht anders als bei verpackter Ware.

  • Gilt die neue Regelung auch für Restaurants oder Kantinen?

Nein, die Herkunftskennzeichnungspflicht gilt nur für unverarbeitetes Fleisch.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium denkt aber darüber nach, zu einem späteren Zeitpunkt auch Anbieter von Außer-Haus-Verpflegung zur Angabe der Fleischherkunft zu verpflichten.

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