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Sicherheit

Jetzt amtlich: Alkoholverbot am Hamburger Hauptbahnhof – aber nicht überall

Seit Dienstag dürfen alkoholische Getränke auf dem Heidi-Kabel- und dem Hachmannplatz weder mitgeführt noch konsumiert werden.

Seit Dienstag dürfen alkoholische Getränke auf dem Heidi-Kabel- und dem Hachmannplatz weder mitgeführt noch konsumiert werden. Foto: Christian Charisius/dpa

Der Hauptbahnhof zieht viele Obdachlose und Alkoholkranke an. Reisende fühlen sich oft unwohl. Der Senat steuert dagegen. Was Reisende jetzt wissen müssen.

Von dpa Mittwoch, 03.04.2024, 06:55 Uhr

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Hamburg. Wer am Hamburger Hauptbahnhof einen Schluck Bier oder Schnaps trinkt, riskiert jetzt ein Bußgeld. Seit Dienstag dürfen alkoholische Getränke auf dem Heidi-Kabel- und dem Hachmannplatz weder mitgeführt noch konsumiert werden. Das Verbot gilt auch auf einem schmalen Streifen an der Südseite des Gebäudes am Steintordamm. Der Senat veröffentlichte eine entsprechende Verordnung. Innensenator Andy Grote (SPD) und Polizeipräsident Falk Schnabel enthüllten Verbotsschilder. Bei einem erstmaligen Verstoß soll ein Bußgeld von 40 Euro fällig werden, bei wiederholtem Alkoholgenuss im Verbotsbereich droht eine 200-Euro-Buße. Auf der West- und Nordseite, also dem zur City gewandten Bereich, darf allerdings weiter Alkohol getrunken werden, wie Grote erläuterte.

Die Deutsche Bahn schloss sich der Maßnahme an und untersagte den Konsum auch im Bahnhof selbst. Bislang galt dort nur auf bestimmten Gleisen ein Verbot. Ausgenommen von der Neuregelung ist die Gastronomie im Bahnhofsgebäude. Erlaubt ist auch weiterhin, seinen Einkauf von Bier oder Wein in der Bahn zu transportieren. Nur Dosen oder Flaschen zum sofortigen Verzehr dürfen nicht mitgenommen werden, wie Grote sagte.

Beamte der Landes- und der Bundespolizei sowie Mitarbeiter der Hochbahnwache und der DB-Sicherheit, die so genannte „Quadro-Streife“ kontrolliert.

Beamte der Landes- und der Bundespolizei sowie Mitarbeiter der Hochbahnwache und der DB-Sicherheit, die so genannte „Quadro-Streife“ kontrolliert. Foto: Christian Charisius/dpa

Warum das Alkoholverbot am Hamburger Hauptbahnhof kommt

Der Senator begründete das Verbot mit der Beobachtung, dass ein erheblicher Anteil der Straftaten am Hauptbahnhof unter Alkoholeinfluss verübt werde. Das Alkoholverbot sei nach der Gründung der Sicherheitsallianz zwischen Landes- und Bundespolizei sowie der Hochbahnwache und der DB-Sicherheit vor einem Jahr ein weiterer Schritt zur Verbesserung der Sicherheit und Ordnung. Der Hauptbahnhof wird täglich von mehr als 500 000 Reisenden frequentiert, ist zugleich aber ein Brennpunkt der Kriminalität und Treffpunkt von Trinkern und Obdachlosen. Unweit des Bahnhofs liegt die Drogeneinrichtung Drob Inn, wo harte Drogen legal konsumiert werden.

Neben dem Alkoholverbot will der Senat auch die Hilfsangebote für Alkoholkranke und Drogensüchtige verstärken. Am Dienstag nahm eine neue Koordinierungsstelle ihre Arbeit auf, wie die Sozialbehörde mitteilte. Außerdem soll Ordnungspersonal unterwegs sein. Sogenannte Sozialraumläufer sollen Hilfsbedürftige ansprechen. Nach den Worten von Grote überlegt die Sozialbehörde auch, ob in einigen Räumen der Hilfseinrichtungen das Trinken von Alkohol erlaubt werden könne. „Das ist die Idee, dass man auch im Hauptbahnhof-Umfeld in den Einrichtungen Räume identifiziert, wo man sagt, hier kann Alkoholkonsum akzeptiert werden“, sagte Grote. Im vergangenen Jahr hatte die Grünen-Fraktion vorgeschlagen, „Trinkerräume“ am Hauptbahnhof einzurichten.

Hauptbahnhof: Wie das Alkoholverbot in Hamburg kontrolliert wird

Die Vertreter der „Allianz sicherer Hauptbahnhof“ zogen eine positive Bilanz ihrer Arbeit. Die gemeinsamen Streifen von Bundes- und Landespolizei sowie Hochbahn-Wache und DB-Sicherheit - auch Quattro-Streifen genannt - seien ein Erfolgsmodell und bundesweit einmalig, sagte Schnabel. Seit der Einführung eines Waffenverbots am 1. Oktober seien bei Schwerpunkteinsätzen 230 Messer und 95 sonstige Gegenstände wie Reizgas, Teleskop-Schlagstöcke und Gasdruckpistolen sichergestellt worden. In den nächsten Monaten soll die Videoüberwachung ausgebaut werden. Nach Angaben von Grote laufen bereits die Erdarbeiten für zehn Masten, an die im Juni 27 zusätzliche Kameras montiert werden sollen.

Die Hamburger Staatsanwaltschaft ist zunächst für ein Jahr neuer Partner der Sicherheitsallianz. Im Sommer sollen mehrere Sonderdezernate die Arbeit aufnehmen, wie Generalstaatsanwalt Jörg Fröhlich sagte. Ziel sei besonders die Verfolgung von Mehrfach- und Intensivstraftätern. Zum Aufgabenbereich der Sonderdezernenten zählten Bedrohungen, Nötigungen, Körperverletzungen, Widerstandshandlungen, Diebstähle und Verstöße gegen das Waffengesetz. Verstöße gegen das Alkoholverbot spielen für die Justiz keine Rolle, da es sich um Ordnungswidrigkeiten handelt.

Linke kritisiert Symbolpolitik und Populismus

Die Opposition in der Bürgerschaft kritisierte das Vorgehen des Senats grundsätzlich. „Hamburgs Hauptbahnhof ist der gefährlichste Bahnhof in Deutschland und dafür trägt der Senat aus SPD und Grünen die Verantwortung“, sagte CDU-Fraktionschef Dennis Thering. Die jahrelangen Missstände der rot-grünen Innenpolitik müssten jetzt mit viel Aufwand aufgearbeitet werden.

Die Linksfraktion sprach von Symbolpolitik und Populismus. „Waffenverbotszone, mehr Videoüberwachung, mehr Polizeipräsenz, Bettelverbot und nun auch noch ein Alkoholkonsumverbot - dabei gibt es keinerlei seriöse Erkenntnis über den konkreten Zusammenhang von Alkoholkonsum und der Begehung von Straftaten“, erklärte die sozialpolitische Sprecherin der Linken, Olga Fritzsche.

Nach Ansicht der AfD-Fraktion ist das Alkoholverbot „ein stumpfes Schwert“. Fraktionschef Dirk Nockemann sagte: „Es braucht ein hartes Vorgehen gegen die Dealer- und Drogenszene. Vor allem die zunehmende Ausländerkriminalität muss effektiv bekämpft werden.“ Die FDP-Abgeordnete Anna von Treuenfels-Frowein meinte: „Es mutet geradezu grotesk an, wenn sich der Innensenator und weitere Akteure in und um den Hauptbahnhof mit der Botschaft vor die Öffentlichkeit stellen: Wir haben endlich begonnen, unseren Job zu machen.“

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Helmut Wiegers
02.04.202421:35 Uhr

"Bei einem erstmaligen Verstoß soll ein Bußgeld von 40 Euro fällig werden, bei wiederholtem Alkoholgenuss im Verbotsbereich droht eine 200-Euro-Buße." Ja, dass wird richtig Eindruck machen! Schlottern da den Saufnasen richtig die Knie oder bekommen die vom Lachen einen Muskelkater im Bauchraum?

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