Kindesunterhalt kostet 2024 mehr

Leben Eltern getrennt, können Unterhaltszahlungen gefordert werden, und werden für jeden individuell berechnet. Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Leben Eltern getrennt, zahlt ein Elternteil Unterhalt für das Kind, das beim anderen wohnt. Wie viel gezahlt werden sollte, legt die sogenannte Düsseldorfer Tabelle fest. Das gilt für 2024.
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Getrennte Eltern müssen ab diesem Jahr mit höheren Unterhaltskosten rechnen. Pro Kind und Jahr können das zwischen 516 und 732 Euro mehr sein als in 2023. Darauf weist die Lohnsteuerhilfe Bayern hin.
Der Unterhalt wird für jeden konkreten Fall individuell berechnet. Familiengerichte orientieren sich aber an den Richtlinien der Düsseldorfer Tabelle, die das Oberlandesgericht Düsseldorf regelmäßig mit dem Deutschen Familiengerichtstag aktualisiert.
Wegen der Inflation wurde dort nun der Mindestunterhalt um 9,7 Prozent angehoben. Er richtet sich nach dem Alter des Kindes, so fallen jetzt für Kinder unter sechs Jahren 480 Euro monatlich an, für Sechs- bis Elfjährige 551 Euro, ab 12 Jahren 645 und ab 18 Jahren 689 Euro.
Das sind die empfohlenen Mindestbeträge, je nach Einkommen kann es auch mehr sein. Gleichzeitig mit dem Mindestunterhalt wurden aber auch die Einkommensgruppen angepasst sowie der Eigenbedarf des Elternteils, der zahlen muss. Letzterer beträgt bei erwerbstätigen Eltern nun 1450, bei nicht erwerbstätigen 1200 Euro pro Monat.
Unterhaltsvorschuss - zählt Beziehungsstatus auf Facebook?
Alleinerziehende können einen Unterhaltsvorschuss beantragen. Möglich ist dies, wenn sie für ihr Kind keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt erhalten. Den Vorschuss bekommen sie für Kinder bis zu 18 Jahre. Alleinerziehende erhalten nach Angaben des Familienministeriums je nach Alter des Kindes 230 Euro, 301 Euro oder 395 Euro pro Monat.
Bei der Frage, ob der Vorschuss gewährt wird, ist der Beziehungsstatus auf sozialen Medien wie Facebook nicht maßgeblich. Das zeigt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Meiningen (Az.: 8 K 805/21), auf die der Deutsche Anwaltverein hinweist.
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Der Fall
Der Vater beantragte für seine im Haushalt lebenden Kinder einen Unterhaltsvorschuss. Von der Mutter der Kinder lebte er getrennt.
Auf Facebook hatte der Mann seinen Status „in einer Beziehung“ mit der Kindsmutter geändert. Daraufhin wurden die Bescheide für den Unterhaltsvorschuss aufgehoben und bereits gewährte Zahlungen zurückgefordert. Die Entscheidung wurde damit begründet, dass die Annahme einer familiären Lebensgemeinschaft bestünde.
Die Gerichtsentscheidung
Das Gericht entschied anders und verwies darauf, dass die tatsächlichen Lebensumstände ausschlaggebend sind - und nicht der Status in sozialen Medien. Der Facebook-Status weise nicht zwangsläufig auf eine tatsächliche familiäre Lebensgemeinschaft hin. Entscheidend sei, ob die Eltern dauerhaft getrennt leben.
Die Mutter bestätigte, dass keine häusliche Gemeinschaft besteht. Daher wurde die Rückzahlungsaufforderung als rechtswidrig eingestuft und aufgehoben.
Erkrankt und geschieden: Anspruch auf nachehelichen Unterhalt
In guten wie in schlechten Zeiten? Lassen sich Ehepartner scheiden, endet es meist mit dem gegenseitigen Beistand. Doch ist einer der beiden schwer krank und daher erwerbsunfähig, hat dieser unter Umständen Anspruch auf sogenannten nachehelichen Unterhalt, wie die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer mitteilt.
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Zu den Voraussetzungen zählt unter anderem, dass der Ex-Partner während der Zeit der Ehe erkrankt ist und dadurch erwerbsunfähig ist. „Zum Zeitpunkt der Scheidung muss die Erkrankung oder das Gebrechen vorliegen“, sagt Christiane Lucht-Küster, Fachanwältin für Familienrecht und Kammermitglied. Zudem muss er bedürftig, also auf das Geld angewiesen sein.
Wie hoch der finanzielle Anspruch ist, hängt davon ab, inwiefern dem oder der Erkrankten während der Ehe Nachteile entstanden sind. Das kann der Fall sein, wenn es zum Beispiel aufgrund der Rollenverteilung nicht möglich war, für den eigenen Unterhalt zu sorgen: Durch die Erziehung der Kinder blieb die Vorsorge für den Fall einer krankheitsbedingten Erwerbsminderung oder -unfähigkeit auf der Strecke. Oder Pflichtbeiträge zur Erlangung eines Rentenanspruchs wurden nicht bezahlt.
Wann Ansprüche erlöschen
Verweigern Unterhaltsberechtigte ihre Mithilfe, den Gesundheitszustand zu verbessern, können die Ansprüche erlöschen. Das kann eintreten, wenn sich der oder die Betreffende beispielsweise einer Operation, die deutliche Besserung verspricht, oder einer Therapie verweigert. Wie weit die nacheheliche Unterhaltspflicht bei Krankheit reiche, sei im Einzelfall zu entscheiden, so die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. (dpa)