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Energieversorger

Klage gegen EWE: Verspätete Strom- und Gas-Abrechnungen sind rechtswidrig

EWE muss ab jetzt bei den Abrechnungen schneller sein.

EWE muss ab jetzt bei den Abrechnungen schneller sein. Foto: dpa

Verbraucherschützer feiern einen Teilerfolg gegen den Energieversorger EWE. Was das Urteil des Landgerichts Oldenburg für Strom- und Gaskunden bedeutet.

Von Redaktion Dienstag, 04.06.2024, 18:56 Uhr

Landkreis. Mehr als sechs Monate mussten EWE-Kunden mitunter auf ihre Strom- und Gas-Abrechnung warten. Zu lange, befand jetzt das Landgericht Oldenburg.

Laut Gerichtsurteil hat die Vertriebsgesellschaft des Energieversorgers Abrechnungen für Strom- und Gaslieferverträge außerhalb der Grundversorgung spätestens sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums zu erstellen.

Wie die Verbraucherzentrale Niedersachsen mitteilte, gab ihr das Landgericht Oldenburg in Teilen recht. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hatte Klage gegen den Energieversorger eingereicht, da Kunden teils Monate auf Jahres- und Abschlussrechnungen sowie die Auszahlung von Guthaben warten mussten. Das Gericht sehe es als erwiesen an, dass es sich bei den Verstößen nicht um Einzelfälle handelt.

EWE war laut den Verbraucherschützen nicht bereit gewesen, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Bei Fernwärme fehlt es an Rechtsvorschriften

Für Fernwärmeverträge wurde die Klage hingegen mangels klarer Rechtsvorschriften abgewiesen.

„Es freut uns sehr, dass unsere Klage in den wesentlichen Punkten erfolgreich war“, sagt René Zietlow-Zahl, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Das Urteil sei ein wichtiges Signal für die Betroffenen. Gleichzeitig unterstreiche es den Handlungsbedarf im Bereich Fernwärme: Kunden müssen hier die gleichen Rechte wie bei Strom- und Gaslieferverträgen erhalten, fordern die Kläger.

So reagiert EWE auf das Urteil

Die EWE äußert auf Nachfrage ihr Bedauern darüber, dass es überhaupt zu einer Klage gekommen ist. Das Unternehmen stimme der Verbraucherzentrale zu, dass den Verbrauchern kein Schaden aus verspäteten Abrechnungen entstehen soll, so Sprecher Mathias Radowski.

EWE habe als bundesweit einziges Unternehmen betroffenen Kunden Entschuldigungszahlungen geleistet. Nun wartet der Energieversorger auf die schriftliche Urteilsbegründung, um rechtliche Schritte zu prüfen. EWE erklärt die Verzögerungen mit „eingeführten staatlichen Maßnahmen“. (nz/tom)

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