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Blaulicht

Mann droht vor Abschiebeflug in Hamburg mit Gewalt - Tochter dabei

Ein Chinese hat am Morgen im Rückführungszentrum mit einem Messer gedroht, sich selbst zu verletzen. (Symbildfoto)

Ein Chinese hat am Morgen im Rückführungszentrum mit einem Messer gedroht, sich selbst zu verletzen. (Symbildfoto) Foto: Marcus Brandt/dpa

Ein Mann droht mit Selbstverletzung, die Polizei verhandelt am Hamburger Flughafen – und seine Tochter erlebt alles mit. Das weckt Erinnerungen an die Tat eines Buxtehuders im Jahr 2023.

Von dpa Donnerstag, 11.09.2025, 11:40 Uhr

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Hamburg/Osnabrück. Am Hamburger Flughafen hat ein 42 Jahre alter Chinese, der gemeinsam mit seiner neun Jahre alten Tochter abgeschoben werden sollte, für einen Polizeieinsatz gesorgt. Im Rückführungszentrums des Flughafens habe der Mann ein Messer gezogen und gedroht, sich selbst zu verletzen, sagte ein Polizeisprecher am Morgen der Deutschen Presse-Agentur.

Kurz zuvor war er von der Ausländerbehörde in Osnabrück zum Hamburger Flughafen gebracht worden. Die Einsatzkräfte hätten etwa eine Stunde mit ihm gesprochen und mit ihm verhandelt. Sie überwältigten den 42-Jährigen schließlich relativ leicht, wie es hieß. Zu dem Zeitpunkt hatte er das Messer nicht in der Hand. Es wurde niemand verletzt.

Der Mann wurde in Gewahrsam genommen, ein Amtsarzt wies wenig später die Einweisung in eine psychiatrische Klinik an. Die neunjährige Tochter des Mannes wird zunächst vom Jugendamt betreut. Zuvor hatte die „Hamburger Morgenpost“ berichtet.

Buxtehuder Flughafen-Geiselnehmer zu zwölf Jahren Haft verurteilt

Im November 2023 drohte Geiselnehmer auf dem Hamburger Flughafen, sich mit seiner Stader Tochter in die Luft zu sprengen.

Rund eineinhalb Jahre nach der Tat wurde der Täter im Mai 2025 rechtskräftig verurteilt. Der Bundesgerichtshof am Standort Leipzig verwarf die Revision des Mannes gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg.

Das Hamburger Landgericht hatte ihn im Juni 2024 zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Die Strafkammer hatte den 35-Jährigen wegen Geiselnahme, Entziehung Minderjähriger, vorsätzlicher Körperverletzung und Besitz von Munition schuldig gesprchen. „Zwölf Jahre Freiheitsstrafe für diese Wahnsinnstat. Das ist unsere Antwort“, sagte der Vorsitzende Richter Torsten Schwarz in der Urteilsbegründung.