Ratten in Backstube? Bäcker kritisieren Verbotspläne
Bislang gehen Bäckereien meist präventiv gegen Ratten und Schädlinge vor. Foto: Arno Burgi/dpa-Zentralbild/dpa
Da können viele Handwerksbäcker nur mit dem Kopf schütteln: Ihr Alltag könnte sich angesichts politischer Köder-Pläne erschweren. Das sorgt für Kritik.
Mäuse und Ratten haben in Backstuben, Lagern und Verkaufsräumen nichts verloren. Für Handwerksbäckereien ist ein konsequenter Hygieneschutz daher keine beliebige Aufgabe, sondern tägliche Praxis. Auf EU-Ebene und beim Bundesumweltamt gibt es aktuell Pläne, die bewährte Vorsorgemaßnahme im besonders empfindlichen Lebensmittelbereich zu verbieten. Konkret steht die sogenannte befallsunabhängige Dauerbeköderung (BUD) vor einem Verbot.
Dieses Vorhaben löst beim Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks Kritik aus. In Deutschlands Bäckereien seien die Dauerköder seit Jahrzehnten bewährte Praxis, um Schädlingsbefall zu vermeiden. Konsequenter Schutz vor Mäusen oder Ratten in Backstuben könne oft nur gewährleistet werden, wenn Betriebe vorbeugend handeln - also bereits dann, wenn nur ein Risiko bestehe, heißt es vom Zentralverband.
Konsequentes Handeln sei entscheidend, weil bereits einzelne Tiere oder Spuren erhebliche wirtschaftliche Folgen für eine Bäckerei haben können. „Unsere Betriebe können nicht abwarten, bis ein Schaden durch Schädlinge entstanden ist“, sagt Friedemann Berg, Hauptgeschäftsführer des Verbandes.
Köder in Backstube: Was die Bäcker einsetzen
„Wir fordern, dass die Ausnahmeregelung für das Lebensmittelhandwerk in Deutschland bestehen bleibt, denn Verbraucherschutz braucht praktikable Vorsorge – keine Schwächung bewährter Hygienestandards“, so Berg weiter. Das Bäckerhandwerk habe eine besondere Verantwortung für sichere Lebensmittel, aber ohne Prävention würden Betriebe in einen unlösbaren Widerspruch zwischen strengen Hygienepflichten und eingeschränkter Handlungsfähigkeit kommen.

Friedemann Berg, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks fordert eine Beibehaltung der bisherigen Praxis zur Schädlingsbekämpfung. Foto: Zentralverband
In der Praxis werden häufig Köder mit sogenannten Antikoagulanzien eingesetzt. Diese gelten als besonders wirksam und sind nach Einschätzung von Fachleuten aus Lebensmittelkontrolle, Schädlingsbekämpfung und Qualitätssicherung weiterhin notwendig. Mechanische Maßnahmen wie Schlagfallen könnten zwar unterstützen, seien aber kein vollwertiger Ersatz.
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„Wir benötigen praxistaugliche Regeln“
Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks kritisiert die Bestrebungen auf europäischer Ebene, die EU-Biozidverordnung anzupassen und dadurch die Permanentbeköderung mit diesen wirksamen Ködern generell zu verbieten. Denn genau diese Regelung ist die Grundlage dafür, dass die BUD in Deutschland in kontrolliertem Maße überhaupt möglich ist.
Friedemann Berg erklärt: „In Deutschland gelten bereits heute strenge Anforderungen. Der Wegfall der bisherigen Ausnahmeregelung würde den Hygieneschutz im Lebensmittelhandwerk massiv erschweren und Risiken erhöhen“.
Das Bäckerhandwerk fordert daher, dass auf EU-Ebene die Zulassung der Wirkstoffe für die Permanentbeköderung mit Antikoagulanzien erhalten bleibt und in Deutschland die BUD als Ausnahmeregelung für den Lebensmittelbereich weiterhin möglich ist, wenn ein Befallsrisiko besteht.
„Lebensmittelsicherheit in unseren Betrieben braucht Vorsorge. Wir benötigen praxistaugliche Regeln, die Umweltbelange berücksichtigen und gleichzeitig Hygiene und Verbraucherschutz zuverlässig sichern“, so Berg. (tip)
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