S5 fährt nicht: Pendler müssen am Sonntagabend auf Busse umsteigen

Ein S-Bahnzug hält am Bahnhof Buxtehude. Foto: Thomas Sulzyc
Nach dem Bahnchaos zum Start ins Wochenende, gibt es am Sonntagabend einen geplanten Ausfall der S-Bahn-Linie 5. Was Fahrgäste wissen müssen.
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Landkreis. Aufgrund von Gleisbauarbeiten fahren am Sonntag, 23. März, ab 21 Uhr bis zum Montag, 24. März, 1 Uhr, auf der S-Bahnlinie 5 Busse statt S-Bahnen zwischen Stade und Neugraben.
Wie die S-Bahn Hamburg auf ihrer Webseite mitteilt, seien alle Fahrplanänderungen in den digitalen Auskunftsmedien eingepflegt. Fahrgäste sollen sich rechtzeitig vor Fahrtbeginn über mögliche Abweichungen, Ersatzverkehre und alternative Fahrtmöglichkeiten (RE5) informieren. Auch für die Abendstunden des 31. März sei ein Ersatzverkehr mit Bussen geplant, so die S-Bahn. (fe)

Der Ersatzfahrplan von Stade aus in Richtung Neugraben für den 23. März 2025. Foto: S-Bahn Hamburg

Der Fahrplan für den Ersatzverkehr in Richtung Stade am 23. März. Foto: S-Bahn Hamburg
Hobbygärtner fällen Baum – Sperrung von Bahnstrecke ab Hamburg
Nach einer tagelangen Sperrung auf der Bahnstrecke zwischen Hamburg und Hannover ermittelt nun die Bundespolizei gegen zwei Hobbygärtner. Die beiden hatten einen Baum gefällt, der zwischen Celle und Uelzen auf die Oberleitung der Bahn stürzte. Ein Güterzug fuhr in den Baum und riss die Oberleitung herunter. „Wir ermitteln wegen des gefährlichen Eingriffs in den Bahnbetrieb gegen einen 55-Jährigen und eine 57-Jährige“, sagte ein Sprecher der Bundespolizei Bremen am Samstag. Zuvor hatten mehrere Medien darüber berichtet.
In eigener Sache
Mit der Bahn aus dem Kreis Stade nach Hamburg: Pendler gesucht!
Die Aktion der beiden Beschuldigten hatte erhebliche Auswirkungen: 382 Züge waren betroffen, sie wurden laut Bundespolizei teilweise umgeleitet, verspäteten sich oder fielen ganz aus. Es entstanden insgesamt mehr als 20.000 Minuten Verspätung.
Baum stand nach ersten Ermittlungen auf Bahngelände
Der Baum stand nach derzeitigen Ermittlungen auf Bahngelände und befand sich somit in Bahneigentum. Die beiden Hobbygärtner als Privatpersonen hätten den Baum mit einem Stammdurchmesser von rund 17 Zentimetern deshalb gar nicht fällen dürfen. „Die Reparatur war sehr aufwendig, die Oberleitung musste instand gesetzt werden“, teilte der Sprecher der Bundespolizei weiter mit.
Auf die beiden Hobbygärtner als Verursacher könnten nun erhebliche Kosten zukommen. Eine Schadenshöhe nannte die Bundespolizei zunächst nicht. Das sei Angelegenheit der Bahn.