Kutenholzer Drogenbunker: Duo profitiert bei Urteil von neuem Gesetz

Die Marihuana-Plantagen waren in umgebauten Schiffscontainern angelegt. Foto: Polizei
Sie stehlen Schiffscontainer, vergraben diese nahe Kutenholz in der Erde und nutzen sie als unterirdisches Drogenlabor: Für diese Tat hat das Landgericht Stade jetzt zwei Männer verurteilt – und ein kommendes Gesetz bereits berücksichtigt.
Premium-Zugriff auf tageblatt.de für nur 0,99 €
Jetzt sichern!
Stade. Die Spannung vor dem Urteil war den beiden Angeklagten anzusehen, obwohl ihnen das mögliche Strafmaß nach dem Verständigungsgespräch und ihrem Geständnis bekannt gewesen sein dürfte. Ihr Fall hatte überregional für Aufsehen gesorgt, als im September vergangenen Jahres ihre unterirdische Hanfgärtnerei von der Polizei entdeckt wurde.
Die beiden Angeklagten hatten im Mai 2022 zwei Seecontainer vom Gelände des Hamburger Hafens gestohlen und auf dem Grundstück des einen Angeklagten in Kutenholz vergraben. Öffentlich gaben sie an, sich vor möglichen kriegerischen Ereignissen schützen zu wollen und zur sogenannten Prepper-Szene zu gehören. Tatsächlich nutzten sie die Container aber zur Zucht von Cannabispflanzen und hatten bereits Ernten eingefahren, wie die bei der Razzia gefundenen Mengen an Marihuana zeigten.
Angeklagte müssen Geld an die Diakonie in Stade zahlen
Dafür wurden sie wegen Diebstahls und illegalen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von jeweils einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Zusätzlich wurden sie wegen der Container, die nicht mehr an den Eigentümer zurückgegeben werden können, gesamtschuldnerisch zu einer Geldstrafe von 4000 Euro verurteilt. Die Freiheitsstrafe wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Als Bewährungsauflage müssen beide jeweils 900 Euro an die Diakonie Stade, Abteilung Drogenberatung und -Prävention, zahlen.
Drogenprozess
T Unterirdische Container in Kutenholz: Polizei räumt Fehler ein
Das Gericht hatte den Fall unter Berücksichtigung des neuen Cannabisgesetzes beurteilt, das in diesem Jahr in Kraft treten soll und mildere Strafen für Cannabisdelikte vorsieht. Dennoch hatten die Angeklagten, so der Vorsitzende Richter Behrend Appelkamp, sowohl mit den gefundenen Mengen an Marihuana als auch mit der zu erwartenden Ernte den nicht strafrechtlich relevanten Eigenbedarf bei weitem überschritten.
Die Kammer schätzte, basierend auf dem Wertstoffgutachten des Landeskriminalamtes (LKA), dass die Angeklagten bei drei möglichen Ernten im Jahr in der Lage gewesen wären, etwa zehn Kilogramm Marihuana mit einem Tetrahydrocannabinol (THC)-Gehalt von zehn Prozent zu produzieren. Im juristischen Sinne und in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird die strafbare „nicht geringe Menge“ bei Cannabisprodukten häufig mit einem Wirkstoffgehalt von 7,5 Gramm THC assoziiert.
Angeklagter saß bereits sechs Monate in U-Haft
Strafmildernd berücksichtigten die Richter, dass beide Angeklagten bisher straffrei waren, in gefestigten sozialen Verhältnissen leben und dass bisher keine Drogen verkauft wurden. „Die Voraussetzungen sind günstig, dass beide künftig straffrei bleiben“, so der Vorsitzende Richter.
Lesen Sie auch:
Polizei räumt Drogen-Bunker leer – Bizarre Erklärung der Marihuana-Bande
Einem der beiden Angeklagten wurden auch die sechs Monate Untersuchungshaft strafmindernd angerechnet. Er war im Zusammenhang mit einem parallel laufenden Fall wegen bandenmäßigen illegalen Drogenhandels im September vergangenen Jahres auf einem Festival festgenommen worden.
Nach Großrazzia
Kutenholzer Drogenbunker: Duo wird der Prozess gemacht
Bei der Haftprüfung vor Prozessbeginn unterlief einem Polizeibeamten ein Fehler, als er dem Haftrichter das Gewicht des beschlagnahmten Amphetamins mitteilen sollte. Statt der tatsächlichen 40 Gramm im Marmeladenglas schätzte er das Gewicht eines Beutels, in dem er Amphetamin vermutete, auf etwa 1000 Gramm. Mit dieser Menge einer harten Droge war zu diesem Zeitpunkt keine geringe Strafe zu erwarten, sodass der Angeklagte in Haft bleiben musste. Vor Ende des Verfahrens wurde der Fehler korrigiert.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.