Warum jeder am Silvestertag seinen Zählerstand ablesen sollte

Ein Stromzähler zeigt die verbrauchten Kilowattstunden an. Foto: Sina Schuldt/dpa
Ab 1. Januar steht bei vielen Verbrauchern bei Strom und Gas die nächste Preiserhöhung ins Haus. Wer vorher seine Zählerstände an seinen Versorger übermittelt, spart möglicherweise viel Geld.
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Angesichts vielfach steigender Strom- und Gaspreise zum Jahresanfang raten Verbraucherschützer dazu, den Zählerstand am 31. Dezember abzulesen und dem Energieversorger mitzuteilen. So könne mit wenig Aufwand Geld gespart werden, erklärte die Energieberaterin der Verbraucherzentrale Bremen, Inse Ewen.
„Zeigt der Zähler am 31. Dezember zum Beispiel 1300 Kilowattstunden an, muss für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde mehr gezahlt werden“, so Ewen. Wenn jedoch niemand vom Energieversorger den Zählerstand tatsächlich ablese und der Stand auch nicht vom Kunden durchgegeben werde, werde der Zählerstand auf Grundlage des Verbrauchs vom Vorjahr geschätzt.
Strom- und Gaspreise steigen ab Januar – Zählerablesung spart Geld
Um das zu vermeiden, raten Verbraucherschützer dazu, aktiv zu werden.
„Wir empfehlen jedem Haushalt am Ende des Jahres den Zählerstand abzulesen und dem Energieversorger mitzuteilen. So kann nicht nur mit einem guten Gefühl in das neue Jahr gestartet, sondern auch die böse Überraschung am Ende des Jahres vermieden werden“, so Inse Ewen.
Die meisten Energieversorger böten den Service an, dass der aktuelle Zählerstand in einem Online-Portal eingetragen werden könne. Sei das nicht möglich, könne bei der Kunden-Hotline angerufen werden und dort mit der passenden Zählernummer beziehungsweise der Kundennummer der aktuelle Stand durchgegeben werden.
Der Energieversorger kommt im Normalfall einmal im Jahr zur Ablesung vorbei oder fordert den Zählerstand an, um den tatsächlichen Verbrauch auszurechnen und die Jahresabrechnung zu erstellen. Entweder ergibt sich dabei eine Nachzahlung oder ein Guthaben. Je nachdem, ob mehr oder weniger verbraucht worden ist, als die Summe der monatlichen Abschläge.
Gas- und Strompreisbremse: Das gilt ab Januar
- Mit der Gaspreisbremse bekommen Gaskunden und -kundinnen einen Zuschuss zum Gaspreis. Diesen Rabatt übernimmt der Bund gegenüber den Energieversorgern, die verpflichtet sind, den Verbrauchern den Entlastungsbetrag gutzuschreiben – entweder im Rahmen der Abrechnung oder über die Voraus- oder Abschlagszahlung. Der Bund finanziert die Gas- und Wärmepreisbremse im Rahmen eines 200-Millarden-Euro-Abwehrschirms.
Für Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen gilt die Gaspreisbremse ab März 2023 und umfasst auch rückwirkend die Monate Januar und Februar. Das bedeutet, dass ein Kontingent von 80 Prozent ihres Erdgasverbrauchs zu 12 Cent je Kilowattstunde gedeckelt wird, es dafür also einen Rabatt im Vergleich zum Marktpreis gibt. Für Wärme beträgt der gedeckelte Preis 9,5 Cent je Kilowattstunde. Für den restlichen Verbrauch muss der normale Marktpreis gezahlt werden.
Deshalb lohnt sich Energiesparen auch weiterhin. Entscheidend für die Höhe des Kontingents ist der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch für 2023.
Im März werden diese Verbraucherinnen und Verbraucher zusätzlich einmalig einen rückwirkenden Entlastungsbetrag für die Monate Januar und Februar erhalten.
Für Mieterinnen und Mieter gilt, dass ihre Vermieter die erhaltenen Entlastungen im Rahmen der Betriebskostenabrechnung weitergeben müssen. In bestimmten Konstellationen bedeutet dies eine Senkung der festgelegten Vorauszahlung. - Auch die Strompreisbremse soll die steigenden Energiekosten für Verbraucher sowie Unternehmen abfedern. Sie deckelt den Strompreis für Haushalte und Kleingewerbe mit einem jährlichen Verbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden auf 40 Cent pro Kilowattstunde. Das gilt für ein Kontingent in Höhe von 80 Prozent des historischen Verbrauchs, also in der Regel des Vorjahresverbrauchs.
Für mittlere und große Unternehmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch liegt der Preisdeckel bei 13 Cent pro Kilowattstunde – zuzüglich Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen. Das gilt für ein Kontingent in Höhe von 70 Prozent ihres historischen Verbrauchs. Oberhalb des jeweils rabattierten Kontingents fallen die üblichen Strompreise an.
Habeck will Einsatz digitaler Stromzähler beschleunigen
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck will den Einsatz digitaler Stromzähler beschleunigen. Davon sollen auch Verbraucher profitieren. Das Ministerium leitete die regierungsinterne Ressortabstimmung zu einem Gesetzentwurf über einen „Neustart“ der Digitalisierung der Energiewende ein, wie es aus Kreisen des Wirtschaftsministeriums hieß.
Sogenannte Smart Meter sind digitale, vernetzte Messgeräte für Wärme oder Strom, die den Verbrauch automatisch an die Anbieter übertragen. Diese Daten können auch von den Verbrauchern ständig eingesehen werden, etwa auf einer Smartphone-App. Smart Meter sollen für Transparenz beim Energieverbrauch sorgen, wodurch sie Energieeinsparungen erleichtern und für mehr Energieeffizienz sorgen, wie es in den Ministeriumskreisen hieß. An der Smart-Meter-Technik gibt es Kritik etwa von Datenschützern. Es wird befürchtet, dass die Daten missbraucht werden können, um die Lebensgewohnheiten der Menschen auszuspionieren.
Im Wirtschaftsministerium hieß es, der starke Ausbau der erneuerbaren Energien und die zunehmende Sektorkopplung bei Mobilität und Wärme erforderten eine intelligente Verknüpfung von Stromerzeugung und -verbrauch. Das künftige Energiesystem werde wesentlich flexibler und komplexer werden. Dazu seien Smart Meter und eine Digitalisierung der Energiewende notwendig. Habeck hatte bereits im Oktober angekündigt, beim Einsatz von Smart Metern Tempo machen zu wollen. Es sei viel Zeit verloren worden.
Privathaushalte und Kleinanlagenbetreiber sollen laut Entwurf für ein intelligentes Messsystem künftig nicht mehr als 20 Euro pro Jahr zahlen, dies sei in den meisten Fällen deutlich weniger als bisher.
Die Netzbetreiber sollen dafür stärker an den Kosten beteiligt werden, sie profitierten aber in besonderer Weise vom „Smart-Meter-Rollout“. Der Gesetzentwurf sieht einen gesetzlichen Fahrplan mit verbindlichen Zielen und konkretem Zeitrahmen für Smart Meter vor. Bis 2030 soll die erforderliche digitale Infrastruktur für ein weitgehend klimaneutrales Energiesystem bereitgestellt werden.
Alle Stromversorger, unabhängig von der Kundenzahl, sollen laut Entwurf ab 2026 verpflichtend „dynamische Tarife“ anbieten. Dadurch könnten Verbraucher den Strombezug in kostengünstigere Zeiten mit hoher Erzeugung erneuerbarer Energien aus Wind und Sonne verlagern.
Aktuell müssten nur Lieferanten, die mehr als 100.000 Letztverbraucher beliefern, ihren Kunden mit intelligentem Messsystem einen dynamischen Stromtarif anbieten. Bis 2025 werde diese Schwelle auf 50.000 Letztverbraucher gesenkt. (epd/tip/dpa)