Autofahrer fährt Radfahrerin an - Horneburger Polizei sucht Zeugen

Auf der Landesstraße 123 hat Anfang Dezember ein Ford-Fahrer eine Dreiradfahrerin angefahren. Foto: Carsten Rehder/dpa
Zwischen Horneburg und Issendorf hat Anfang Dezember ein Autofahrer eine Radfahrerin angefahren. Die Polizei sucht immer noch nach dem Unfallverursacher und veröffentlicht jetzt Fotos von Fahrzeugteilen.
Premium-Zugriff auf tageblatt.de für nur 0,99 €
Jetzt sichern!
Horneburg. Die Horneburger Polizei sucht immer noch Zeugen für die Unfallflucht auf der Landesstraße 123 am 10. Dezember. Gegen 17.50 Uhr habe ein noch unbekannter Autofahrer zwischen Issendorf und Horneburg eine Dreiradfahrerin erfasst und sei trotz erheblicher Unfallspuren einfach weitergefahren.
Demnach sei der Fahrer eines Ford Transit oder Ford Tourneo auf der L123 von Issendorf kommend in Richtung Horneburg unterwegs gewesen. Zwischen dem Daudiecker Weg und dem Abzweig zum Rüstjer Forst sei der Ford auf das schlecht beleuchtete (Erwachsenen-)Dreirad aufgefahren. Die 49-jährige Radfahrerin aus Horneburg stürzte den Angaben zufolge in den Straßenrand. Sie sei leicht verletzt worden und musste nach der Erstversorgung durch den Rettungsdienst ins Elbe Klinikum eingeliefert werden.
Am Dreirad wie am Ford entstand Sachschaden, unter anderem sei an dem Auto die Außenspiegelverkleidung abgebrochen - ein wichtiger Beweis für die Polizei. So habe auf das Ford-Modell des Unfallflüchtigen geschlossen werden können.
Werkstattmitarbeiter gefragt: Wer kann sich an einen solchen Schaden erinnern?
Die Polizei Horneburg sucht nach dem Unfallverursacher. „Da sich bisher keine Zeugen gemeldet haben werden hier jetzt die Fahrzeugteile veröffentlicht, die an der Unfallstelle zurückgeblieben sind“, berichtet Polizeisprecher Rainer Bohmbach. Hoffnung legen die Ermittler darin, dass sich möglicherweise Werkstattmitarbeiter an eine Reparatur oder einen passenden Schaden an einem Ford erinnern können. Hinweise nimmt die Polizei unter der Telefonnummer 04163/828950 entgegen.
„Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist kein Kavaliersdelikt. Es handelt sich hier um eine Straftat“, betont Bohmbach. Laut Paragraf 142 Strafgesetzbuch wird eine Unfallflucht mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft.

Der abgebrochene Spiegel des Ford Transit oder Tourneo blieb am Unfallort zurück. Foto: Polizei

Die Polizei fragt: Wer kann sich an eine Reparatur oder einen solchen Schaden erinnern? Foto: Polizei

Fahrzeugteil des Fords. Foto: Polizei