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Altes Land

Eilverfahren: Stader Gericht stoppt Abschuss des Jorker Wolfs

Ein junger Wolf ist seit vielen Monaten in den Obstplantagen im Alten Land unterwegs.

Ein junger Wolf ist seit vielen Monaten in den Obstplantagen im Alten Land unterwegs. Foto: Lühs

Wieder eine Niederlage für den Landkreis Stade. Das Verwaltungsgericht kassiert die Ausnahmegenehmigung für die Jagd auf den Wolf im Alten Land. So reagiert Landrat Kai Seefried.

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Von Karsten Wisser
Donnerstag, 27.06.2024, 16:28 Uhr

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Altes Land. Das Verwaltungsgericht Stade hat im vom „Freundeskreis freilebender Wölfe“ angestrengten Eilverfahren um eine Abschussgenehmigung für einen Wolf im Alten Land die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wiederhergestellt.

Abschuss ist weiterhin nicht erlaubt

Das heißt: Weiterhin ist der Abschuss nicht erlaubt. Der Freundeskreis hatte in einem Eilverfahren gegen die von Stades Landrat Kai Seefried erlassene Abschussgenehmigung vor dem Stader Verwaltungsgericht geklagt. Im ersten Schritt hatten die Richter den Abschuss mit einem Hängebeschluss blockiert. Sie wollen ohne den Zeitdruck eines drohenden Wolfsabschusses entscheiden können.

Es ist schon erschreckend, dass die Bedeutung der Schafhaltung für die Deichunterhaltung und den Küstenschutz durch die Wolfsfreunde so verkannt und untergeordnet wird

Stades Landrat Kai Seefried (CDU)

Auch die neue Entscheidung in dem Eilverfahren ist vorläufig. Jetzt folgt das Verfahren in der Hauptsache. Das kann aber viele Monate oder Jahre dauern. „Es ist schon erschreckend, dass die Bedeutung der Schafhaltung für die Deichunterhaltung und den Küstenschutz durch die Wolfsfreunde so verkannt und untergeordnet wird“, reagierte Landrat Kai Seefried (CDU) auf den Beschluss.

Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht

„Der Antragsgegner darf damit derzeit von der Ausnahmegenehmigung von dem Tötungsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz, das auch für die geschützte Art des Wolfes gilt, keinen Gebrauch machen“, so das Verwaltungsgericht. Der Beschluss sei nicht rechtskräftig. Er kann mit der Beschwerde vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg angefochten werden.

Landrat Kai Seefried informiert sich auf Hahnöfersand über den neuen Wolfsangriff auf Deichschafe.

Landrat Kai Seefried informiert sich auf Hahnöfersand über den neuen Wolfsangriff auf Deichschafe. Foto: Beneke

In der Begründung bezieht sich das Gericht unter anderem auf den Bericht „Herdenschutz am Deich in der Praxis – Betriebe im Porträt: Erfahrungen und Empfehlungen für den Herdenschutz auf Sonderstandorten“. „Die dort erläuterten Empfehlungen gehen an der Realität des Küstenschutzes und an der Schafhaltung auf den Deichen völlig vorbei“, kommentierte das Landrat Kai Seefried.

Zwei Wolfsangriffe auf Schafe auf Hahnöfersand

Der junge weibliche Wolf lebt wohl schon seit Monaten im Alten Land. Es gibt Bilder im Schnee, die das Tier wahrscheinlich zeigen. Grund für die Abschussgenehmigung des Landkreises waren zwei Wolfsangriffe auf Deichschafe auf Hahnöfersand in Jork. Die Täterschaft des territorialen Tiers ist mittels DNA-Nachweisen festgestellt worden. 20 Schafe starben.

Im Deichvorland liegt eines von sieben toten Schafen von der zweiten Wolfs-Attacke auf Hahnöfersand.

Im Deichvorland liegt eines von sieben toten Schafen von der zweiten Wolfs-Attacke auf Hahnöfersand. Foto: Deichverband

Der Landkreis Stade wird im Rahmen des laufenden Eilverfahrens gegen diesen heute zugestellten Beschluss des Verwaltungsgerichts Stade Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg einlegen, weil aus Sicht der Kreisverwaltung einige Punkte ihrer ausführlichen Stellungnahme durch das Verwaltungsgericht nicht hinreichend gewürdigt worden seien.

Parallel strebt der Landkreis Stade an, das Hauptsacheverfahren zu betreiben, da das bisherige Eilverfahren keine endgültige Entscheidung in der Sache darstellt. Dazu wird die Kreisverwaltung einen sogenannten Widerspruchsbescheid erlassen, gegen den dann ebenfalls der Gerichtsweg offensteht. Ein gerichtliches Hauptsacheverfahren in dieser Angelegenheit wurde bisher noch nicht eröffnet.

R
Rüdiger Hülsmann
28.06.202410:21 Uhr

Wo kein Kläger da kein Richter. Gibt doch sicherlich genügend Jäger im Alten Land

B
Bernd Wetekam
27.06.202421:20 Uhr

Wenn diesem sogenannten Freundeskreis die Wölfe wichtiger als der Deichschutz und der Existenz der Deichschäfer ist, finde ich es mehr als angemessen, dass dieser Freundeskreis die Schäfer angemessen entschädigt. Spannend wird es dann, wenn Petsonenschäden zu beklagen sind

T
Tobias Archut antwortete am
27.06.202423:46 Uhr

Wissen Sie wieviel Geld ein Deichschäfer für den erhalt der Deiche vom Deichverband bekommt? Sie währen erstaunt wie wenig! Dafür das die Deicheschafe so wichtig sind, lässt der Deichverband die Schäfer ganz schön im Stich

A
Alexander Schöcke
27.06.202417:52 Uhr

Gut, dass in Ruhe entschieden werden soll. So soll Justiz sein.

H
Helmut Wiegers
27.06.202417:47 Uhr

Absurdistan! Wenn es nicht real wäre, würden die Menschen sich den Bauch halten vor lauter lachen. Real führt es zu Wut in der Bevölkerung. Auf ein fröhliches "Weiter so".

J
Jan Köpcke
27.06.202417:16 Uhr

In was für einem armseligen Land leben wir bloß? Ein völlig unwichtiger Verein aus Wolfsburg!!! klagt gegen einen Wolfsabschuss an der Elbe! Das ist schön krank. Der Hammer ist aber, daß ein Stader Gericht diesen Ideologen auch noch den Rücken stärkt! Der Deichverband sollte sein Betretungsverbot auf die Verwaltungsrichterinnen aus Stade erweitern! Und da wundern sich die Namenstänzer dieser Republik, daß die Rechten immer mehr Zulauf erhalten?!

T
Tobias Archut antwortete am
27.06.202423:42 Uhr

Ein Verein der in Wolfsburg sitzt, kann auch Mitglieder im Landkreis haben.
Also aus Angst vor den Faschisten der AFD beenden wir den Rechtsstaat und schaffen die Demokratie ab. Das klingt nicht sehr schlau. Denn nur der Rechtsstaat und die Demokratie kann uns vor den AFD Faschos retten. Das haben uns gerde diverse unserer Europäischen Freunde bewiesen. Ich kenne Teile des Urteils(die komplette Begründung gibt es ja noch nicht), aber gerde die Gefahr für den Deichschutz, wurde komplett abgelehnt. Ein einzelner Wolf kann laut Gericht den Deichschutz nicht gefärden!

C
Cornelius van Lessen antwortete am
27.06.202417:31 Uhr

Auch ein „ Rechter“ kann und darf das Recht nicht aushebeln.
Der Landkreis könnte den Beschluss des VG Stade der Öffentlichkeit zugänglich machen- das Tageblatt könnte ihn im Wortlaut veröffentlichen- und die Leser könnten sich einen Eindruck verschaffen, warum genau die Abschussgenehmigung kassiert wurde.
Die Äußerungen des Landrats jedenfalls sind nicht hilfreich, sie bewegen sich außerhalb des Rechts.

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