Eilverfahren: Stader Gericht stoppt Abschuss des Jorker Wolfs

Ein junger Wolf ist seit vielen Monaten in den Obstplantagen im Alten Land unterwegs. Foto: Lühs
Wieder eine Niederlage für den Landkreis Stade. Das Verwaltungsgericht kassiert die Ausnahmegenehmigung für die Jagd auf den Wolf im Alten Land. So reagiert Landrat Kai Seefried.
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Altes Land. Das Verwaltungsgericht Stade hat im vom „Freundeskreis freilebender Wölfe“ angestrengten Eilverfahren um eine Abschussgenehmigung für einen Wolf im Alten Land die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wiederhergestellt.
Abschuss ist weiterhin nicht erlaubt
Das heißt: Weiterhin ist der Abschuss nicht erlaubt. Der Freundeskreis hatte in einem Eilverfahren gegen die von Stades Landrat Kai Seefried erlassene Abschussgenehmigung vor dem Stader Verwaltungsgericht geklagt. Im ersten Schritt hatten die Richter den Abschuss mit einem Hängebeschluss blockiert. Sie wollen ohne den Zeitdruck eines drohenden Wolfsabschusses entscheiden können.
Es ist schon erschreckend, dass die Bedeutung der Schafhaltung für die Deichunterhaltung und den Küstenschutz durch die Wolfsfreunde so verkannt und untergeordnet wird
Stades Landrat Kai Seefried (CDU)
Auch die neue Entscheidung in dem Eilverfahren ist vorläufig. Jetzt folgt das Verfahren in der Hauptsache. Das kann aber viele Monate oder Jahre dauern. „Es ist schon erschreckend, dass die Bedeutung der Schafhaltung für die Deichunterhaltung und den Küstenschutz durch die Wolfsfreunde so verkannt und untergeordnet wird“, reagierte Landrat Kai Seefried (CDU) auf den Beschluss.
Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht
„Der Antragsgegner darf damit derzeit von der Ausnahmegenehmigung von dem Tötungsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz, das auch für die geschützte Art des Wolfes gilt, keinen Gebrauch machen“, so das Verwaltungsgericht. Der Beschluss sei nicht rechtskräftig. Er kann mit der Beschwerde vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg angefochten werden.

Landrat Kai Seefried informiert sich auf Hahnöfersand über den neuen Wolfsangriff auf Deichschafe. Foto: Beneke
In der Begründung bezieht sich das Gericht unter anderem auf den Bericht „Herdenschutz am Deich in der Praxis – Betriebe im Porträt: Erfahrungen und Empfehlungen für den Herdenschutz auf Sonderstandorten“. „Die dort erläuterten Empfehlungen gehen an der Realität des Küstenschutzes und an der Schafhaltung auf den Deichen völlig vorbei“, kommentierte das Landrat Kai Seefried.
Zwei Wolfsangriffe auf Schafe auf Hahnöfersand
Der junge weibliche Wolf lebt wohl schon seit Monaten im Alten Land. Es gibt Bilder im Schnee, die das Tier wahrscheinlich zeigen. Grund für die Abschussgenehmigung des Landkreises waren zwei Wolfsangriffe auf Deichschafe auf Hahnöfersand in Jork. Die Täterschaft des territorialen Tiers ist mittels DNA-Nachweisen festgestellt worden. 20 Schafe starben.

Im Deichvorland liegt eines von sieben toten Schafen von der zweiten Wolfs-Attacke auf Hahnöfersand. Foto: Deichverband
Der Landkreis Stade wird im Rahmen des laufenden Eilverfahrens gegen diesen heute zugestellten Beschluss des Verwaltungsgerichts Stade Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg einlegen, weil aus Sicht der Kreisverwaltung einige Punkte ihrer ausführlichen Stellungnahme durch das Verwaltungsgericht nicht hinreichend gewürdigt worden seien.
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Parallel strebt der Landkreis Stade an, das Hauptsacheverfahren zu betreiben, da das bisherige Eilverfahren keine endgültige Entscheidung in der Sache darstellt. Dazu wird die Kreisverwaltung einen sogenannten Widerspruchsbescheid erlassen, gegen den dann ebenfalls der Gerichtsweg offensteht. Ein gerichtliches Hauptsacheverfahren in dieser Angelegenheit wurde bisher noch nicht eröffnet.