Böller-Ärger reißt nicht ab: Kinder beworfen und verletzt

In Bremervörde hat es jetzt drei Polizeieinsätze wegen Böller-Taten in kurzer Zeit gegeben. Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa-tmn
Erst eine Hausdurchsuchung und ein schwerer Verdacht, jetzt ein Wurf mit Folgen für einen Siebenjährigen. In Bremervörde wird die Böllerei zum größeren Problem.
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Bremervörde. In Bremervörde sind am Mittwoch zwei Kinder mit einem angezündeten Böller beworfen und leicht verletzt worden. Wie die Polizei mitteilte, sei der Knallkörper von Jugendlichen auf dem Fußballplatz der Grundschule gezielt in Richtung der beiden sieben und zehn Jahre alten Kinder geworfen worden.
Der Böller explodierte und verletzte beide Kinder leicht. „Sie klagten anschließend über Ohrenschmerzen“, sagt Marvin Teschke, Sprecher der Polizei in Rotenburg. Die Täter konnten nicht aufgegriffen werden. Es soll sich um drei Jugendliche handeln. Hinweise nimmt die Polizei Bremervörde unter Telefon 04761/74890 entgegen.
Mann versorgt Kinder mit illegalen Böllern – Hausdurchsuchung
Die Polizei warnt eindringlich vor der Gefährlichkeit von Böllern. Teschke: „Die Strafen sind empfindlich.“
Erst am Mittwoch hatte die Polizei von einer Hausdurchsuchung in Bremervörde berichtet. Bereits am vergangenen Sonntag waren demnach laute Knallgeräusche vom Vörder See gemeldet worden. Dort hatte es bereits rund um Halloween Polizeieinsätze wegen illegaler Böllerei gegeben. Auch dieser Tage - kurz vor Silvester - kristallisiert sich offenbar ein Brennpunkt heraus.
Den Beamten seien zwei Kinder gemeldet worden, die gegen 11.30 Uhr Knallkörper in der Nähe des Sees zündeten. Die Polizei griff zwei Elf- und Zwölfjährige in der Parkanlage bei der „Welt der Sinne“ nahe der Straße Am Seniorenzentrum auf. „Insgesamt fanden die Beamten sechs illegale Böller und stellten diese sicher“, berichtete Marvin Teschke, Sprecher der Polizeiinspektion Rotenburg. Es handelte sich dabei um Feuerwerkskörper der Kategorie „F4“. Diese seien für Minderjährige verboten. Für das Anzünden gelten zudem strenge Voraussetzungen.
Hausdurchsuchung und Ermittlungen gegen 33-Jährigen
Nach Aussage der Kinder hätten diese die illegalen Böller von einem 33 Jahre alten Bremervördener bekommen. Die Polizei leitete umgehend Ermittlungen ein, ein Duchsuchungsbefehl für die Wohnung des Verdächtigen wurde erlassen.
Dort seien weitere elf Böller der F4-Kategorie gefunden und sichergestellt worden. „Zur Herkunft der Knallkörper schwieg der Mann“, so Teschke. Gegen den 33-Jährigen wird nun wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ermittelt.
Blaulicht
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Illegales Feuerwerk aus dem Ausland
Die Polizei warnt zudem eindringlich vor der Gefährlichkeit solcher Feuerwerkskörper. Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz seien keine Bagatellen und können empfindliche Strafen nach sich ziehen. „Unfälle mit Feuerwerkskörpern dieser Kategorie können zu lebensbedrohlichen Verletzungen führen“, mahnte Teschke.
Illegales Feuerwerk, das oft aus dem Ausland nach Deutschland geschmuggelt werde, enthalte häufig gefährliche Blitzknallsätze, sagt Hanspeter Scheibe vom Deutschen Sprengverband. In Deutschland zugelassene Böller dürfen dagegen ausschließlich Schwarzpulver enthalten. Während ein legaler Böller mit zwei Gramm Schwarzpulver lediglich einen blauen Fleck verursachen könne, habe ein Blitzknallsatzböller mit der gleichen Menge das Potenzial, eine Hand abzureißen, warnt Scheibe.
Der Zoll ist dieser Tage in Grenznähe im Dauereinsatz.
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Weitere Tatort: Böller lösen Feuerwehreinsatz aus
Dass es derzeit bereits verstärkt zur Böllerei kommt, zeigt ein zweiter Polizeieinsatz in Bremervörde. Am frühen Dienstagmorgen, 4.15 Uhr, meldete ein Zeuge zwei Jugendliche, die im Mittelkamp laute Böller neben drei Kaugummiautomaten zündeten. Beim Eintreffen der Polizeikräfte hatten die Täter bereits das Weite gesucht.
Durch die Detonation entstand laut Polizei an den Automaten ein Sachschaden in Höhe von etwa 300 Euro.
Am Dienstagabend brannte es dann in Zeven. Ein zwölfjähriger Junge habe einen Böller in eine Mülltonne gelegt und angezündet. Durch die Detonation entstand eine Rauchentwicklung, die den Einsatz der Feuerwehr erforderte. Die Polizei stellte den Zwölfjährigen sowie zwei weitere Kinder im Nahbereich des Brandortes fest und übergab sie an ihre Erziehungsberechtigten.
Die Polizei appelliert an alle Eltern, ihre Kinder aufzuklären und zu beaufsichtigen.
Kategorien von F1 bis F4
Pyrotechnische Gegenstände werden je nach Gefährlichkeit in die Kategorien von F1 bis F4 eingeteilt. Als F1 gilt beispielsweise ein Tischfeuerwerk. Artikel der Kategorie dürfen nur gemäß speziellen Versand- und Transportvorschriften versandt und an Inhaber mit einer entsprechenden Erlaubnis der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung abgegeben werden.
Bei Verstößen gegen die Böllerverbote drohen Strafen - teils werden bei Zuwiderhandlungen mehrere Zehntausend Euro fällig. (tip/pm/dpa)