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Novum in Niedersachsen: Polizei Stade führt Vernehmungen online durch

Onlinevernehmung

Onlinevernehmung Foto: Polizei

Zur Wache fahren, um eine Aussage zu machen? Das ist bei der Polizei Stade bald nicht mehr in jedem Fall nötig. Als erste Dienststelle Niedersachsens testet sie virtuelle Vernehmungen.

Von dpa Freitag, 28.03.2025, 16:50 Uhr

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Stade. Bei der Polizei in Stade wird es vom 1. April an erstmals Befragungen online per Videokonferenz geben. Damit ist die Dienststelle, die zur Polizeidirektion Lüneburg gehört, die erste in Niedersachsen, die mit Online-Vernehmungen arbeiten wird.

Die Videokonferenzen sollen die Arbeit für die Ermittler sowie Bürgerinnen und Bürger erleichtern, da sie schneller, flexibler und barrierefrei sind, wie die Polizei mitteilte.

Virtuelle Befragung hat viele Vorteile

Verfahren könnten demnach zügiger, kostengünstiger und effizienter bearbeitet werden. Die Pilotphase läuft zunächst bis zum 30. September.

Bisher erfolgen Befragungen überwiegend in den Dienststellen. Für diese Termine vor Ort müssen alle Beteiligten viel Zeit einplanen – insbesondere, wenn Personen an verschiedenen Orten beteiligt sind, wie die Polizei weiter mitteilte.

Bei diesen Delikten ist eine Online-Vernehmung möglich

“Durch die Onlinevernehmung lassen sich Verfahren zügiger, kostengünstiger und effizienter bearbeiten. Gleichzeitig entlasten wir die Bürgerinnen und Bürger, die eine Videokonferenz viel einfacher in ihren Alltag integrieren können“, sagt der zuständige Polizeipräsident der Polizeidirektion Lüneburg Thomas Ring.“

Bei der Online-Vernehmung als Alternative zur Befragung vor Ort können alle Beteiligten wie Zeugen, Beschuldigte sowie Rechtsbeistände und Behörden ohne großen Aufwand zusammengebracht werden. Damit würden zudem Reisekosten und die Bearbeitung durch unterschiedliche Dienststellen entfallen.

Die Online-Vernehmungen sollen zunächst bei einfacher bis mittlerer Kriminalität wie Unfallflucht, Körperverletzung, Diebstahl oder Sachbeschädigung eingesetzt werden. Die Polizei weist darauf hin, dass sie bei einer Online-Vernehmung niemals sensible Daten wie PIN- oder TAN-Nummern abfragt. (dpa/vdb)

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