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Hamburger Hafen

Acht Tonnen Kokain geschmuggelt: Bis zu 15 Jahre Haft

Die Angeklagten und ihre Verteidiger vor der Urteilsverkündung.

Die Angeklagten und ihre Verteidiger vor der Urteilsverkündung. Foto: Markus Scholz/dpa

Der Hamburger Hafen als Drehkreuz für den internationalen Drogenhandel: Elf Männer sollen Kokain im Wert von 280 Millionen Euro geschmuggelt haben. Dafür müssen sie nun lange hinter Gitter.

Von dpa Freitag, 19.01.2024, 16:00 Uhr

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Hamburg. Riesige Mengen Drogen versteckt unter Bananen, Holzkohle oder Reifenteilen: Bei einem der größten Rauschgiftprozesse der vergangenen Jahre hat das Hamburger Landgericht am Freitag elf Männer im Alter zwischen 35 und 57 Jahren zu Haftstrafen zwischen 6 und 15 Jahren verurteilt. Außerdem kann der Staat sichergestelltes Geld aus dem Drogenhandel in Millionenhöhe einziehen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die elf Angeklagten rund acht Tonnen Kokain aus Kolumbien in Seefracht-Containern versteckt über den Hamburger Hafen geschmuggelt haben. Die Männer aus Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein waren laut Gericht Teil einer international agierenden Bande.

„Die Schuld, die die Angeklagten auf sich geladen haben, wiegt schwer“, sagte der Vorsitzende Richter Malte Wellhausen. Deutschland werde immer mehr mit Drogen überschwemmt. „Drogen sind zu einem großen Problem geworden und niemand weiß, wie man mit den Drogensüchtigen umgehen soll.“ Nach der Urteilsverkündung fingen zahlreiche Zuschauerinnen im Saal an zu weinen. Die Angeklagten nahmen das Urteil äußerlich mit Fassung entgegen.

Kokainschmuggel: Drei Angeklagte aus Bremen

Ein 40-Jähriger soll an allen Lieferungen in leitender Funktion beteiligt gewesen sein. Er wurde zu 15 Jahren Haft verurteilt. In mehreren Fällen sollen drei der Angeklagten ihre beruflichen Positionen in Hafenlogistik-Betrieben dafür genutzt haben, die in Hamburg ankommenden Container mitsamt ihrer Ladung aus dem Hafen zu bringen. Sie erhielten Freiheitsstrafen in Höhe von zehn Jahren und sechs Monaten bis 12 Jahren. Zwei weitere Angeklagte, die als selbstständige Fuhrunternehmer im Hafen arbeiteten, sollen den Transport der Container organisiert haben. Sie erhielten mit sechs Jahren und drei Monaten die niedrigste Haftstrafe.

Drei Angeklagte aus Bremen sollen das Kokain, mit denen die Drogenschmuggler bezahlt wurden, verkauft haben. Sie wurden zu Freiheitsstrafen zwischen 6 und 13 Jahren verurteilt.

Dabei ging es um neun Lieferungen im Jahr 2020. Nach früheren Angaben der Polizei Hamburg hat das Kokain einen geschätzten Wert von 280 Millionen Euro. Auf die Angeklagten gestoßen waren die Ermittler über Chats. Französische Fahnder hatten die Software EncroChat geknackt und Tausende Chats Krimineller entschlüsselt. So konnten die Ermittler auch die Summe von acht Tonnen Kokain berechnen. Sicherstellen konnten die Beamten nur 1,7 Tonnen Kokain, teilte ein Gerichtssprecher mit. Sie wurden in Südamerika und Deutschland entdeckt. 6,3 Tonnen Kokain seien demnach bereits im Umlauf.

Drogendrehkreuz Hafen: Mammutprozess startete 2021

Die Staatsanwaltschaft hatte für die Angeklagten wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Gesamtfreiheitsstrafen zwischen 7,5 Jahren und 15 Jahren gefordert. Die Verteidiger plädierten auf Freispruch. Sie versuchten zu beweisen, dass das Bundeskriminalamt (BKA) von Anfang an mit den Franzosen zusammengearbeitet hat und der Zugriff auf die EncroChat-Daten von deutschen Behörden nicht erlaubt gewesen sei.

Richter Malte Wellhausen verurteilte diese Taktik. Die Strategien der Verteidigung wirkten hilflos und seien nur darauf ausgerichtet gewesen, „das Gericht zu zermürben“. Mit zahlreichen Anträgen habe die Verteidigung das Gericht „absichtlich in die Irre führen wollen“. Dabei hätten sich durch die neuen Anträge die Tatvorwürfe nur konkretisiert und „keine andere Sicht der Dinge“ ergeben.

Der umfangreiche Prozess war am 26. Oktober 2021 gestartet. Bei 113 Sitzungstagen hätten sich laut Wellhausen 10 000 Blatt Akten, 20 Umzugskartons, 500 Prozessanträge und 200 Beschlüsse angehäuft - darunter Ablehnungsanträge bis zur Protokollführung..

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