Klagen gegen Ausbau der S4 abgewiesen

Eine S-Bahn im Gleis (Symbolbild). Foto: Reinhardt/dpa
Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat entschieden: Die S-Bahnlinie S4 von Hamburg-Hasselbrook nach Ahrensburg-Gartenholz kann gebaut werden. Die letzten Klagen gegen das Projekt sind damit abgewiesen worden.
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Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat entschieden: Die S-Bahnlinie S4 von Hamburg-Hasselbrook nach Ahrensburg-Gartenholz kann gebaut werden. Die letzten Klagen gegen das Projekt sind damit abgewiesen worden.
Die Kläger müssen nun Grundstücke abtreten. Die Betroffenen hatten der Bahn Formfehler bei der Planung vorgeworfen. Zudem werde der Naturschutz nicht gewahrt und der Bau der Strecke sei überflüssig. Das Gericht entschied sich in allen drei Punkten zugunsten der Bahn. Die Strecke soll in drei Abschnitten gebaut werden – zunächst rollen die Bagger zwischen Hasselbrook und der Luetkensallee in Hamburg-Wandsbek an. Der erste Spatenstich wurde bereits im Mai getätigt. Mit dem Bau der Linie sollen Engpässe im östlichen Großraum Hamburg beseitigt werden.