Nie wieder Knöllchen aus Papier: Was sich im Kreis Stade ändern soll

Wer vergisst einen Parkschein zu lösen, bekommt in Niedersachsen künftig keinen Zettel mehr. (Symbolbild) Foto: Christin Klose/dpa-tmn
Die Verwarnung hinter dem Scheibenwischer fällt weg. Doch die böse Überraschung bleibt. Nur wie? Das weiß noch niemand.
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Hannover. Knöllchen sollen in Niedersachsen digital werden. Statt wie bisher auf einem Papierabreißblock sollen Beamte Falschparken oder andere Ordnungswidrigkeiten mit einer App notieren, die die Daten gleich an die zuständige Behörde weiterleitet, wie das Niedersächsische Innenministerium mitteilte.
Wie Bürgerinnen und Bürger damit künftig über ihren Strafzettel erfahren, konnte das Ministerium zunächst allerdings nicht beantworten.
In einem Pilotprojekt wurde das Verfahren bereits ein Jahr lang in Wildeshausen südlich von Oldenburg getestet. Später wurde es in Zusammenarbeit der Polizei mit kommunalen Spitzenverbänden weiter ausgearbeitet. Seit einiger Zeit können Kommunen das Verfahren beauftragen. 60 Prozent von ihnen haben das laut dem Innenministerium bereits getan. Ab dem 2. Halbjahr 2025 soll die Technik eingesetzt werden können.
Niedersachsen bekommt digitale Knöllchen
Den Angaben nach ist der digitale Strafzettel das erste Projekt, dass von GovConnect für das Bundesland und Kommunen entwickelt wurde. GovConnect ist ein gemeinsames Tochterunternehmen des Landes Niedersachsen sowie kommunaler IT-Unternehmen und Spitzenverbände. Das Projekt kostete einmalig rund 400.000 Euro, die das Land Niedersachsen zahlte. Den laufenden Betrieb stemmen hauptsächlich die Kommunen. Sie erhalten dazu jährlich einen Zuschuss von 150.000 Euro vom Land.
„Diese Digitalisierung wird die Arbeit der Polizeibeamtinnen und -beamten erleichtern und zukunftsfähig machen sowie den Aufwand in den Kommunen erheblich reduzieren“, sagte Horst Baier, der im Innenministerium die Stabsstelle für Informationstechnik der Landesverwaltung leitet. Über die App könnten Ordnungswidrigkeiten zudem statistisch ausgewertet werden.
Keine Angst vor Knöllchen: Richtig reagieren bei Bußgeldern
Man muss zunächst unterscheiden: Um was für eine Art Knöllchen geht es? „Bei den Strafzetteln hinter den Scheibenwischern handelt es sich um so genannte Verwarngeldangebote, die aufgrund einer geringfügigen Ordnungswidrigkeit ausgestellt wurden“, sagt Felix Müller-Baumgarten vom Auto Club Europa (ACE). „Auch diese einfachen Verstöße kosten aber bereits bis zu 55 Euro.“
Sollte die Verwarnung berechtigt sein, ist es ratsam, den Strafzettel innerhalb der gesetzten Frist zu bezahlen. Das vermeidet Folgekosten. Wer hingegen der Meinung ist, nicht gegen geltendes Recht verstoßen zu haben, kann dies gegenüber der Behörde deutlich machen, in dem er seine Sicht zu dem Vorwurf schildert.
Beschilderung
T Parkärger in Cuxhaven: Touristin fühlt sich abgezockt
„Hält die Behörde trotzdem an dem Verstoß fest, wird sie aber ein förmliches Bußgeldverfahren einleiten, welches auch weitere Kosten nach sich zieht“, erklärt Daniela Mielchen, Fachanwältin für Verkehrsrecht. Das passiert auch wenn ein Fahrzeughalter gar nicht auf die Verwarnung reagiere. Am Ende kann dann ein Bußgeldbescheid erlassen werden, in dem die Behörde noch zusätzlich 28,50 Euro für Gebühren und Auslagen geltend machen kann.
Muss man sich um Punkte sorgen?
Sorgen um zusätzliche Punkte in Flensburg müssen sich Autofahrerinnen und Autofahrer bei Strafzetteln dieser Art aber nicht machen.
Verwarnungsgelder von bis zu 55 Euro ziehen keine Eintragungen von Punkten ins Fahreignungsregister nach sich, so Mielchen. „Punkte gibt es grundsätzlich erst ab einer Geldbuße von 60 Euro.“
Allerdings gibt es durchaus einige Halte- und Parkverstöße im Bußgeldkatalog, die höhere Geldbußen und auch Punkte zur Folge haben. Etwa, wenn jemand länger als eine Stunde unzulässig auf Geh- und Radwegen parke oder wenn mit dem unzulässig geparkten Fahrzeug ein Rettungswagen behindert werde.
Wer einen Strafzettel am Auto findet, sollte aber durchaus erst einmal einen genauen Blick darauf werfen, bevor bezahlt wird. Denn bei öffentlichen Parkflächen dürfen Verwarngelder nur von Mitarbeitenden von Ordnungsbehörden wie der Polizei oder dem Ordnungsamt ausgestellt werden, so der ACE. Der Einsatz von Fremdfirmen zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben ist nicht erlaubt. (dpa)