Marihuana-Plantage in Oldendorfer Einfamilienhaus ausgehoben

In dem Einfamilienhaus an der Hauptstraße war auch ein Zelt zur Aufzucht der wärmebedürftigen Marihuanapflanzen aufgebaut. Foto: Polizei
Da staunten die Beamten wie zuletzt bei einer Kutenholzer Plantage in einem Erdbunker: In Oldendorf nutzte ein Duo das Eigenheim als Tarnung.
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Oldendorf. Bereits am vergangenen Freitag schlugen die Beamten der Stader Polizei zu - eher aus Zufall: Die Polizei sei zu dem Einfamilienhaus wegen eines anderen Vergehens ausgerückt, berichtet Polizeisprecher Rainer Bohmbach. Am frühen Abend gegen 17 Uhr dann der Zufallsfund.
In dem Haus entdeckten die Beamten den Angaben zufolge eine Indoorplantage sowie ein sogenanntes Growzelt, aufgetürmt vor den heruntergezogenen Gardinen. Insgesamt seien circa 40 Marihuanapflanzen sowie umfangreiches Zubehör zur Zucht sichergestellt worden. Die Polizei baute Pflanzen und Zubehör fein säuberlich ab und transportierte den Fund ab.
Cannabis: Was jetzt in Niedersachsen gilt
Gegen die beiden Beschuldigten im Alter von 42 und 46 Jahren werde jetzt ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Cannabiskonsumgesetz eingeleitet.

Insgesamt 40 Marihuanapflanzen wurden sichergestellt. Foto: Polizei
Generell ist Kiffen für Volljährige seit 1. April zwar mit Beschränkungen legal. Seitdem erlaubt ist der Anbau von bis zu drei Pflanzen gleichzeitig in Privatwohnungen, aufbewahren darf man bis zu 50 Gramm Cannabis.
Seit 1. Juli können als zweite Stufe der Cannabis-Legalisierung in Deutschland nichtkommerzielle Anbauvereinigungen mit bis zu 500 Mitgliedern an den Start gehen und dafür zuerst einmal eine Erlaubnis beantragen. In den Clubs können Erwachsene dann Cannabis gemeinsam anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben. Es gelten aber zahlreiche Auflagen.
Bei Verstößen gegen die Regeln für den Anbau und Konsum von Cannabis sieht das Bundesgesetz einen Rahmen für Sanktionen vor. Davon ausgehend legen die Länder eigene Bußgeldkataloge für die konkrete Anwendung fest. In Niedersachsen ist dieser in Arbeit. Ordnungsbehörden in den Kommunen und die Polizei hätten jederzeit die Möglichkeit, verhältnismäßige Bußgelder zu verhängen, hatte eine Regierungssprecherin vor wenigen Wochen gesagt.
In anderen Bundesländern gibt es beispielsweise in einem Bußgeldkatalog festgelegte Strafen, die gezahlt werden müssen, wenn jemand etwa in der Nähe von Schulen, Kindergärten oder Spielplätzen einen Joint raucht. Bußgelder sind ebenfalls möglich, wenn zu gewissen Uhrzeiten in Fußgängerzonen Cannabis konsumiert oder die Höchstgrenze von 25 Gramm auf der Straße überschritten wird. (tip/dpa)