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Blaulicht

Polizeikontrolle offenbart erschreckende Mängel an Treckern und Landmaschinen

Diesen Ackerschlepper zog die Polizei im Landkreis Harburg aus dem Verkehr.

Diesen Ackerschlepper zog die Polizei im Landkreis Harburg aus dem Verkehr. Foto: Polizei

Immer wieder kommt es dieser Tage zu Unfällen zwischen Auto- und Traktorfahrern. Häufig sind ungeduldige Überholmanöver der Autofahrer schuld. Doch: Auch die Landwirte sorgen für Gefahren - wie jetzt eine Großkontrolle zeigt.

Von Redaktion Montag, 09.10.2023, 11:00 Uhr

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Landkreis Harburg. Großkontrolle im Landkreis Harburg: Ende September hat die Polizei den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr unter die Lupe genommen. 14 spezialisierte Beamte seien dazu unterwegs gewesen. Das Ergebnis ist erschreckend, viele Landmaschinen wiesen zum Teil massive Mängel auf.

Wie die zuständige Polizeidirektion Lüneburg mitteilt, seien 32 Fahrzeuge beziehungsweise Fahrzeugkombinationen kontrolliert worden. 23 seien beanstandet wurden. Die Quote lag damit bei über 70 Prozent - alarmierend.

Zahlreiche Landmaschinen im Straßenverkehr weisen Mängel auf

In elf Fällen wurde den Landwirten die Weiterfahrt an Ort und Stelle untersagt. Hauptmängel waren laut Mitteilung Überladung, unzureichende Ladungssicherung, unzulässigen Fahrzeugabmessungen sowie Mängel an der Beleuchtung.

In zwei Fällen seien zudem Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet worden, da die Voraussetzungen für die Ausnahme der Zulassungspflicht mitgeführter Anhänger nicht beachtet wurden.

Ein Ackerschlepper war dabei laut Polizei mit vier Metern Breite und ohne erforderliche Genehmigung und Erlaubnis für die Verdichtung eines Fahrsilos unterwegs. Der Landwirt musste seinen Schlepper auf einem nahegelegenen Hof abstellen und durfte nicht weiterfahren.

„Das Ergebnis der durchgeführten Kontrolle unterstreicht abermals, welchen hohen Stellenwert die Überwachung des land- und forstwirtschaftlichen Verkehrs hat“, sagt Laurits Penske, Sprecher der Polizeidirektion Lüneburg.

Unfallschäden durch Bauernglatteis: Für Regulierung Beweise sichern

Unfälle durch sogenanntes Bauernglatteis sind durch die Kfz- oder die Betriebshaftpflicht des Landwirts versichert, der die Verschmutzung verursacht hat. Das erläutert der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Durch Erdklumpen und anderen Schmutz, der von Landmaschinen abfällt, können Straßen in der Erntezeit stellenweise sehr rutschig werden. Wer auf dem schmierigen Schmutz mit seinem Fahrzeug ins Schleudern gerät, muss den BVK-Angaben zufolge für die Schadensregulierung das Bauernglatteis als Unfallursache nachweisen können.

Dafür seien Zeugenaussagen, Fotos vom Straßenzustand und ein polizeiliches Unfallprotokoll hilfreich. (tip)

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