Soziales

Eine Frau hält Geldscheine in der Hand.

Eine Frau hält Geldscheine in der Hand.

Schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können künftig Leistungen aus der sogenannten Ausgleichsabgabe digital beantragen. Zusammen mit dem niedersächsischen Integrationsamt wurde ein Onlinedienst entwickelt, der die Antragsstellung erleichtern soll, wie das Sozialministerium in Hannover am Freitag mitteilte. „Durch den erleichterten Zugang wird die Integration von schwerbehinderten Menschen in den Arbeitsmarkt vorangetrieben”, sagte Staatssekretärin Christine Arbogast.

06.10.2023, 15:25 Uhr

Arbeitgeber mit 20 oder mehr Beschäftigten sind laut Ministerium gesetzlich dazu verpflichtet, mindestens fünf Prozent schwerbehinderter Menschen zu beschäftigen. Erfüllen sie diese Quote nicht, müssen sie eine Ausgleichsabgabe entrichten. Das dadurch eingenommene Geld fließt in die Förderung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderungen oder in andere Maßnahmen, die die Integration in den Arbeitsmarkt verbessern.

Laut Ministerium kann das Geld auch von Arbeitgebern beantragt werden. Wie viele schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer es in Niedersachsen gibt und wie hoch die Zahlung bei der Ausgleichsabgabe ist, konnte das Ministerium zunächst nicht sagen.

© dpa-infocom, dpa:231006-99-466875/2

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