Blutbad von Fredenbeck: Haftbefehl erlassen

In dem Mehrfamilienhaus in Fredenbeck ist am Freitagmittag ein 45 Jahre alter Mann erstochen worden. Foto: Vasel
Nach dem tödlichen Messerangriff am vergangenen Freitag ist gegen den mutmaßlichen Täter Untersuchungshaft angeordnet worden. Der 41-Jährige ist polizeibekannt und schon mehrfach aufgefallen.
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Fredenbeck. Vom Polizeigewahrsam in die Gefängniszelle: Nach dem tödlichen Messerangriff am vergangenen Freitag in Fredenbeck, ist gegen den mutmaßlichen Messerstecher Haftbefehl erlassen worden. Der 41-Jährige, der der Polizei bereits aus anderen Vorfällen bekannt ist, sei am Wochenende auf Antrag der Staatsanwaltschaft dem Haftrichter beim Amtsgericht Stade vorgeführt worden, teilt Polizeisprecher Rainer Bohmbach am Montagmorgen mit. Das Amtsgericht erließ einen Untersuchungshaftbefehl, der Tatverdächtige wurde in eine niedersächsische Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
„Die Ermittlungen zu den genauen Tatumständen und dem Hintergrund der Tat dauern weiter an“, sagt Bohmbach. Nach einem Streit am Freitagmittag ist ein 45 Jahre alter Mann in seiner Wohnung in Fredenbeck erstochen worden. Die Polizei sprach von einem Blutbad. Der mutmaßliche Täter hatte sich nach kurzer Flucht selbst an der nahe gelegenen Polizeistation im Ort gestellt.
Tödliche Messerattacke in Fredenbeck: Was bekannt ist
Was ist bekannt? Der 41 Jahre alte Tatverdächtige hatte am Freitagnachmittag an der Haustür des Mehrfamilienhauses geklingelt, ein Kind habe ihm die Tür zur Wohnung im Erdgeschoss geöffnet. Der Mann habe das Mädchen nach seinem Papa gefragt, der sich ebenfalls in der Wohnung aufhielt.
Letztlich habe sich ein Streit zwischen dem 41-Jährigen und seinem 45 Jahre alten Opfer entwickelt, so Bohmbach. Im Zuge der Auseinandersetzung habe der Mann schließlich mit einem Messer auf sein Opfer eingestochen. Die Rede ist von mehreren Stichen.
Das Kind, so Bohmbach, habe die Tat selbst - nach ersten Erkenntnissen - nicht mit ansehen müssen. Das Mädchen - offenbar die Tochter des Opfers - sei über ein Fenster aus der Wohnung geflüchtet.

Polizei und Rettungsdienst waren mit einem Großaufgebot im Einsatz. Foto: Vasel
Mord oder Totschlag: Was dem Täter droht
Der mutmaßliche Täter ist der Polizei bekannt. Es soll sich bei den früheren Fällen um Alkohol und Körperverletzung gehandelt haben, unter anderem gab es ein Annäherungsverbot gegenüber einer Frau, gegen das der 41-Jährige wiederholt verstoßen haben soll.
Ob es sich bei dem Delikt um einen Totschlag oder einen Mord handelt, ist noch offen. Bei einem Totschlag würden dem 41-Jährigen laut Strafgesetzbuch mindestens fünf Jahre Gefängnis, in einem besonders schweren Fall hingegen eine lebenslange Freiheitsstrafe drohen.