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Hochrisikospiele im Fußball

Niedersachsen erwägt Beteiligung von Clubs an Polizeikosten

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde der Deutschen Fußball Liga (DFL) gegen eine Beteiligung an Polizeikosten für Hochrisikospiele abgelehnt. (Archivbild)

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde der Deutschen Fußball Liga (DFL) gegen eine Beteiligung an Polizeikosten für Hochrisikospiele abgelehnt. (Archivbild) Foto: Moritz Frankenberg/dpa

Bremen gewinnt einen Rechtsstreit mit der DFL um Polizeikosten bei Hochrisikospielen. Niedersachsen überlegt auch, solche Gebühren zu erheben. Die Innenministerin sieht aber noch eine Alternative.

Von dpa Dienstag, 14.01.2025, 13:20 Uhr

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Hannover. Eine Beteiligung von Fußball-Clubs an den Polizeikosten könnte nach der gescheiterten Verfassungsbeschwerde der Deutschen Fußball Liga (DFL) auch auf Niedersachsens Vereine zukommen. Innenministerin Daniela Behrens sieht darin aber nicht die erste Lösung. „Mein vorrangiges Ziel bleibt, dass die Vereine die Gewalt in ihren Stadien in den Griff bekommen und es gar nicht erst zu Polizeieinsätzen kommen muss“, sagte die SPD-Politikerin in einer Mitteilung. 

Sie hoffe sehr, dass das Urteil beim Deutschen Fußball-Bund, der DFL und den Vereinen für ein Umdenken mit gewaltbereiten Anhängern sorge. „Wenn sich an der Situation auch weiterhin keine nachhaltigen Verbesserungen ergeben, werden wir jedoch nicht umhinkommen, ebenfalls Gebühren zu erheben“, sagte die Ministerin.

Ministerin will über gesetzliche Regelung beraten

Die DFL war zuvor im Streit um eine Beteiligung der Dachorganisation an den Polizeikosten für Hochrisikospiele am Bundesverfassungsgericht gescheitert. Ihre Verfassungsbeschwerde gegen eine entsprechende Regelung aus Bremen blieb ohne Erfolg, wie der Erste Senat in Karlsruhe verkündete. Als Hochrisikospiele werden Partien bezeichnet, bei denen besonders mit Auseinandersetzungen zwischen den Fanlagern gerechnet wird.

Niedersachsen will das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nun genau prüfen, sagte Innenministerin Behrens. (Archivbild)

Niedersachsen will das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nun genau prüfen, sagte Innenministerin Behrens. (Archivbild) Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Behrens sagte weiter, dass die Entscheidung für Klarheit sorge. Das Land wolle diese analysieren und weitere Schritte abwägen. „Fest steht, dass wir in Niedersachsen ohnehin erst dann Gebühren erheben könnten, wenn wir eine entsprechende gesetzliche Regelung schaffen.“ Bei einer bevorstehenden Neuerung des Landespolizeigesetzes solle dies intensiv diskutiert werden. 

Die oppositionelle CDU im Landtag kann sich eine Kostenbeteiligung der Clubs ebenfalls vorstellen. „Wir sollten in Niedersachsen eine Regelung ermöglichen, die mit Augenmaß für Hochrisikospiele eine Gebührenerhebung ermöglicht“, sagte CDU-Innenpolitiker André Bock. Viel wichtiger sei aber, dass die Vereine alle möglichen Sicherheitsmaßnahmen ausschöpften.

Steuerzahlerbund fordert Kostenbeteiligung von Vereinen

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) und der Bund der Steuerzahler begrüßten das Urteil und forderten die Landesregierung auf, eine Kostenbeteiligung der Clubs auf den Weg zu bringen. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht die Vereine in der Verantwortung, Gewalt in Stadien zu verhindern.

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