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Wieder Pendlerfrust: GDL kündigt nächsten Bahnstreik an

Wegen des Streiks wird auf der S-Bahnlinie S5 nur ein Stundentakt zwischen Stade und Buxtehude erwartet.

Wegen des Streiks wird auf der S-Bahnlinie S5 nur ein Stundentakt zwischen Stade und Buxtehude erwartet. Foto: Thomas Sulzyc

Kaum endete der Februar-Frieden wird im Bahnverkehr wieder gestreikt. Die Gewerkschaft kündigt einen 35-Stunden-Ausstand an – und verschärft für die nächste Streikwelle den Ton.

Von Redaktion Montag, 04.03.2024, 18:29 Uhr

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Berlin/Hamburg. Pendlern und Reisenden aus dem Landkreis Stade steht erneut eine stressige Woche bevor. Im Tarifstreit mit der Deutschen Bahn hat die Gewerkschaft GDL zu einem 35-stündigen Streik aufgerufen. Im Personenverkehr werde er am Donnerstag um 2 Uhr beginnen und am Freitag um 13 Uhr enden, kündigte GDL-Chef Claus Weselsky an.

Für März-Urlauber dürfte das Flugzeug in vielen Fällen keine Alternative sein: Für Donnerstag und Freitag ruft die Gewerkschaft Verdi zu einem Warnstreik bei der Lufthansa auf.

Wieder Streik: Notfahrplan im S-Bahnverkehr erwartet

Erwartet wird wie zuvor lediglich ein ausgedünntes Angebot im Fern-, Regional- und S-Bahnverkehr. Im Landkreis Stade dürfte die S-Bahn der Linie S5 lediglich im Stundentakt zwischen Stade und Neugraben pendeln. Auch der Start Unterelbe konnte zuletzt nur nach einem Notfahrplan verkehren, zu bestimmten Zeiten war ein Ersatzverkehr mit Bussen eingerichtet. Die neuen Notfahrpläne werden erst am Mittwochabend/Donnerstagmorgen erwartet.

Laut der Deutschen Bahn werde der Streik „massive Auswirkungen“ auf den Betrieb haben. Im Güterverkehr der Bahn soll der Ausstand bereits am Mittwoch um 18 Uhr beginnen und bis Freitag um 5 Uhr dauern. Außerdem will die GDL künftige Streiks nicht mehr mit einem 48-stündigen Vorlauf ankündigen, betonte Weselsky. „Wir beginnen sogenannte Wellenstreiks“, sagte er. „Damit ist die Eisenbahn kein zuverlässiges Verkehrsmittel mehr.“

DB-Personalvorstand Martin Seiler kritisierte die GDL dafür scharf. „Diese sogenannten Wellenstreiks sind eine blanke Zumutung für unsere Fahrgäste.“Weil die Lokführergewerkschaft nicht ihre Maximalforderungen bekomme, streike sie wieder, sagte Seiler. „Das ist stur und egoistisch. Viele Millionen Menschen in unserem Land können nicht Zug fahren, weil die GDL-Führung nicht willens ist, Kompromisse einzugehen.“ Viele Millionen Euro würden vernichtet, „weil einige Wenige für ihre Partikularinteressen streiten“. Die Bahn sei weiter bereit, konstruktive, aber realistische Lösungen zu finden. Die Maximalforderungen der GDL seien jedoch unerfüllbar und gefährdeten das Eisenbahnsystem erheblich.

Nach Februar-Frieden: Töne seitens der GDL wieder rauer

Es ist der fünfte Arbeitskampf im seit Monaten andauernden Tarifkonflikt. Die jüngste Verhandlungsrunde hatte die Gewerkschaft am Donnerstag nach rund vier Wochen abgebrochen. Bis einschließlich Sonntag galt dabei eine selbst auferlegte Friedenspflicht. „Dieser Streik wird insgesamt 35 Stunden lang sein. 35 Stunden deshalb, damit jeder in der Republik merkt, worum es uns geht: nämlich um die 35-Stunden-Woche“, sagte Weselsky.

Kurz zuvor hatte Verdi zu Warnstreiks bei der Lufthansa aufgerufen. Das gesamte Bodenpersonal soll am Donnerstag und Freitag die Arbeit niederlegen. Der Ausstand soll am Donnerstag um 4 Uhr beginnen und am Samstag um 7.10 Uhr enden. Damit wird es auch im Luftverkehr zu erheblichen Einschränkungen kommen.

Knackpunkt bei Bahn: Arbeitszeit

Seit Monaten ringen GDL und Bahn um einen neuen Tarifvertrag. Knackpunkt ist die Forderung der Gewerkschaft nach einer Absenkung der Wochenarbeitszeit von 38 auf 35 Stunden für Schichtarbeiter ohne finanzielle Einbußen. Die GDL erklärte bereits im November eine erste Verhandlungsphase für gescheitert und rief daraufhin nach einer Urabstimmung zu zwei längeren Streiks auf. Zwei eintägige Warnstreiks hatte es zuvor schon gegeben.

Den jüngsten Arbeitskampf beendete die GDL überraschend vorzeitig und kam mit der Bahn Anfang Februar zu erneuten Verhandlungen hinter verschlossenen Türen zusammen. Vier Wochen lang wurde auch mit externen Vermittlern – dem ehemaligen Bundesinnenminister Thomas de Maizière und dem schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Daniel Günther – verhandelt. An die Öffentlichkeit drang in dieser Zeit nichts.

CSU wirft GDL Missbrauch des Streikrechts vor

CSU-Generalsekretär Martin Huber wirft der GDL in scharfen Worten einen Missbrauch des Streikrechts vorgeworfen. „Es ist unanständig, unverantwortlich und unverschämt, in diesen Zeiten als Gewerkschaftschef offen davon zu sprechen, dass das Ziel des Streiks Chaos ist und mangelnde Planbarkeit“, sagte Huber am Montag in München. Deshalb sollten Streiks gerade bei kritischer Infrastruktur mit entsprechendem Vorlauf angekündigt werden müssen, sie müssten zeitlich begrenzt sein, und es müsse vorab ein - wenn auch erfolgloses - Schlichtungsverfahren stattgefunden haben. „So, wie es hier jetzt passiert, ist es offensichtlich ein Missbrauch des Streikrechts, der eher der eigenen Selbstsucht des Gewerkschaftsbosses dient und nicht der Verbesserung der Situation.“

„Es geht nicht darum, den Streik für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen einzusetzen“, kritisierte Huber. „Es ist ein Streik als Selbstzweck, um ein Exempel zu statuieren.“ Millionen Pendler müssten dafür die Zeche zahlen und würden dafür in Mithaftung genommen. „Ganz zu schweigen davon, dass ja auch der Güterverkehr betroffen ist und gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten auch die Lieferketten entsprechend angegriffen sind.“

  • Die Erstattung des Zugtickets

Wer ein flexibel stornierbares Ticket bei der Bahn gebucht hat, für den ist das kein Problem: Man kann dieses ohne Weiteres zurückgeben und den Fahrpreis erstattet bekommen.

Doch was ist mit Supersparpreis-Tickets und anderen Fahrscheinen, die eigentlich nicht storniert werden können?

Die EU-Regeln sehen generell vor: Fährt der Zug nicht oder wird er absehbar mindestens 60 Minuten verspätet am Ziel sein, kann man den Ticketpreis zurückverlangen.

Der Knackpunkt im Vorfeld des Streiks ist: Was ist, wenn der Zug nicht ausfällt und im Rahmen des Notfahrplans fährt? Dann würde man keinen Anspruch auf Erstattung haben.

Verbraucher sollten schauen, ob der Notfahrplan eine alternative Verbindung vorsieht, mit der das Ziel mit einer Verspätung von weniger als 60 Minuten erreicht werden kann.

Wer nicht so lange warten will, geht bei nicht flexibel stornierbaren Tickets das Risiko ein, die Zusatzkosten für Fernbus oder Mietwagen zu tragen und auch noch auf den Storno-Kosten für seine Fahrkarte sitzenzubleiben. (dpa/tip)

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