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Prozess

Ein Nordenhamer hat bei Gebrauchtwagen die Höhe der gefahrenen Kilometer geändert, um sie zu einem Preis verkaufen zu können, den sie laut Pressestelle der Staatsanwaltschaft Oldenburg „objektiv nicht wert waren“. Das Beispielfoto zeigt ein Gerät, mit dem ein Tachostand manipuliert werden kann. Foto: ADAC/dpa

Ein Nordenhamer hat bei Gebrauchtwagen die Höhe der gefahrenen Kilometer geändert, um sie zu einem Preis verkaufen zu können, den sie laut Pressestelle der Staatsanwaltschaft Oldenburg „objektiv nicht wert waren“. Das Beispielfoto zeigt ein Gerät, mit dem ein Tachostand manipuliert werden kann. Foto: ADAC/dpa

Im Landkreis Wesermarsch hat ein Händler Gebrauchtwagen verkauft, bei denen er zuvor die Tachostände manipuliert hatte. Dafür ist er jetzt verurteilt worden. Zudem muss er den erzielten Gewinn zurückzahlen. Und das ist eine Menge.

14.01.2023, 07:00 Uhr
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Von Timo Kühnemuth

Der Fall ist bereits im vergangenen Oktober vor dem Amtsgericht Nordenham (Landkreis Wesermarsch) verhandelt worden. Laut der Pressestelle der Staatsanwaltschaft Oldenburg ist das Urteil am 10. Oktober gesprochen worden und seit dem 18. Oktober rechtskräftig. Die "Kreiszeitung Wesermarsch" ist durch den Hinweis eines Lesers auf den Fall aufmerksam geworden.

Das Gericht sah es demnach als erwiesen an, dass der Nordenhamer bei mehreren Autos den Tachostand geändert hat, um sie zu einem Preis verkaufen zu können, „den sie objektiv nicht wert waren“, wie es in dem Antwortschreiben der Pressestelle auf eine entsprechende Anfrage der "Kreiszeitung Wesermarsch" heißt.

Auch die Ankaufrechnungen wurden manipuliert

Um die Sache stimmig zu machen und nicht aufzufliegen, manipulierte der Mann zudem die Ankaufrechnungen - oder er erstellte neue. Die ihm nachgewiesenen Taten hat er laut Pressestelle der Staatsanwaltschaft zwischen 2014 und 2019 begangen. Darüber hinaus hat er am 22. Oktober 2018 bei einem vor dem Amtsgericht Oldenburg geführten Zivilstreit unzutreffende Angaben zu der Laufleistung eines Fahrzeugs gemacht.

Letztendlich konnte ihm das Gericht Betrug in sechs Fällen, Urkundenfälschung in 18 Fällen und eine Falschaussage nachweisen. Dafür erhielt er zum einen die eingangs erwähnte Gesamtfreiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zum anderen muss er die durch die Taten erzielten Gewinne zurückzahlen - laut Pressestelle der Staatsanwaltschaft Oldenburg geht es hierbei um einen sogenannten Wertersatz in Höhe von 31.899,01 Euro.

Mann zeigte sich vor Gericht geständig

Das Nordenhamer Amtsgericht legte es zugunsten des Mannes aus, dass er sich geständig zeigte. Auch die Tatsache, dass die Taten schon vor einigen Jahren begangen wurden, kam ihm zugute. Weitere Pluspunkte seien gewesen, dass er seitdem straffrei blieb und das Gewerbe aufgeben hat, so die Pressestelle.

Zu berücksichtigen hatte das Gericht aber auch das Ausmaß der Taten, die über einen Zeitraum von immerhin fünf Jahren begangen wurden. Die Schadenshöhe und die kriminelle Energie, die den nachgewiesenen Straftaten zugrunde lag, spielte bei der Urteilsfindung eine Rolle. Die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Oldenburg spricht in diesem Zusammengang von einem „planvollen Vorgehen“.

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