Polizeikontrolle: Erschreckende Mängel an Treckern und Landmaschinen – Bremsen versagen

Dieser Anhänger ist von einem Landwirt derart umgebaut worden, dass eine neue Betriebserlaubnis benötigt wird. Foto: Polizeidirektion Lüneburg
Diese Großkontrolle kann Leben retten: 34 von 40 landwirtschaftlichen Fahrzeugen weisen Mängel auf. Die Liste ist lang – und teilweise erschreckend.
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Lüneburg/Landkreis Rotenburg. Immer wieder kommt es zu Unfällen zwischen Auto- und Traktorfahrern. Häufig sind ungeduldige Überholmanöver der Autofahrer schuld. Doch: Auch die Landwirte sorgen für Gefahren - wie jetzt eine Großkontrolle zeigt.
Am Montag kontrollierten 15 Spezialkräfte der Regionalen Kontrollgruppe der Polizeidirektion Lüneburg in der Südhälfte des Landkreises Rotenburg den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr.
40 Fahrzeuge seien laut Polizei „unter die Lupe genommen“ genommen worden. Die erschreckende Bilanz: Insgesamt 34 Traktoren und Landmaschinen erfüllten nicht die nötigen Anforderungen zur Teilnahme am Straßenverkehr. Das ergibt eine Beanstandungsquote von 85 Prozent.
In 14 Fällen mussten die landwirtschaftlichen Gefährte gar an Ort und Stelle stillgelegt werden, die Weiterfahrt sei untersagt worden, berichtet Laurits Penske, Sprecher der auch für den Landkreis Stade zuständigen Polizeidirektion Lüneburg.
Polizei kontrolliert landwirtschaftliche Fahrzeuge - viele wegen Mängeln stillgelegt
Mängelgründe seien neben unzulässigen Fahrzeugabmessungen auch festgestellte Verstöße im Bereich der Bremsanlagen sowie fehlende Betriebserlaubnisse gewesen. Bei insgesamt zehn Fahrzeugkombinationen wurden nicht funktionierende Bremsen festgestellt.
Ein Anhänger sei derart umgebaut worden, dass eine neue Betriebserlaubnis hätte erteilt werden müssen. Diese lag jedoch nicht vor, weshalb die Nutzung des Anhängers im öffentlichen Verkehrsraum bis zu ihrer Erteilung untersagt wurde.
Aufgrund der nach wie vor nassen Felder hatten den Angaben zufolge drei kontrollierte Fahrzeuge sogenannte Zwillingsräder angebaut, mit welchen die zulässige Breite von landwirtschaftlichen Fahrzeugen überschritten wurde. „Da auch hier eine erforderliche Erlaubnis für die Überschreitung fehlte, mussten alle drei Fahrzeugführer ihre Fahrt bis auf Weiteres beenden“, sagt Penske. Der Polizeisprecher kündigt weitere Kontrollen an und mahnt: Diese seien „elementar für die Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr“.
Verschmutzte Fahrbahn: Landmaschinen sorgen für Rutschgefahr
Vorsicht vor verschmutzten Straßen durch landwirtschaftliche Maschinen und Baufahrzeuge. Davor warnt aktuell der TÜV. Dies sei vor allem für Zweiradfahrer gefährlich, denn die Fahrbahn kann rutschig sein. Klumpen oder Brocken von Schmutz auf der Straße kann ein Zweirad auch bei Trockenheit zu Fall bringen.
Land- und Baumaschinen sind generell mit Vorsicht zu behandeln. Die Fahrzeuge sind häufig bei Dunkelheit unterwegs und sehr langsam, so der TÜV. Die Beleuchtung kann durch den Einsatz im Gelände verschmiert sein, sodass die Fahrzeuge kaum zu sehen sind. Beim Überholen sollte deshalb eine mögliche Überbreite und abspritzender Dreck mit einkalkuliert werden.
Unfallschäden durch Bauernglatteis: Für Regulierung Beweise sichern
Unfälle durch sogenanntes Bauernglatteis sind durch die Kfz- oder die Betriebshaftpflicht des Landwirts versichert, der die Verschmutzung verursacht hat. Das erläutert der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Durch Erdklumpen und anderen Schmutz, der von Landmaschinen abfällt, können Straßen in der Erntezeit stellenweise sehr rutschig werden. Wer auf dem schmierigen Schmutz mit seinem Fahrzeug ins Schleudern gerät, muss den BVK-Angaben zufolge für die Schadensregulierung das Bauernglatteis als Unfallursache nachweisen können.
Dafür seien Zeugenaussagen, Fotos vom Straßenzustand und ein polizeiliches Unfallprotokoll hilfreich. (tip/dpa-tmn)