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Prozess

Wieder schuldig gesprochen: Gärtner pflanzt Weihnachtsbaum vor Kita

Ein Gärtner muss nun 2.400 Euro an eine Einrichtung für Kinder zahlen. (Foto-Archiv)

Ein Gärtner muss nun 2.400 Euro an eine Einrichtung für Kinder zahlen. (Foto-Archiv) Foto: Niklas Graeber/dpa

Ein Gärtner aus Hamburg wollte Kindern etwas Gutes tun und stellte auf einem Kita-Gelände heimlich einen Weihnachtsbaum auf. Die wollte aber gar keinen - jetzt wurde er erneut schuldig gesprochen.

Von dpa Mittwoch, 26.03.2025, 17:35 Uhr

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Hamburg. Im Prozess um das heimliche Aufstellen eines Weihnachtsbaums vor einer Hamburger Kita ist ein Gärtner auch in zweiter Instanz wegen Hausfriedensbruches schuldig gesprochen worden. In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht wurde das Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom November jedoch abgeändert, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Danach wurde der 54-Jährige zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt und muss als Bewährungsauflage zusätzlich 2.400 Euro an eine Einrichtung für Kinder zahlen.

Das Amtsgericht hatte den 54-Jährigen im vergangenen November zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt. Dagegen legte der Mann Berufung ein. Auch jetzt hat der Angeklagte Zeit, innerhalb einer Woche Revision einzulegen.

Der 54 Jahre alte Geschäftsführer eines Gartenpflanzenanbieters hatte 2023 in einer Dezembernacht auf dem umzäunten Gelände einer Kita im Hamburger Stadtteil Lokstedt heimlich einen großen Weihnachtsbaum aufgestellt und Geschenke darunter gelegt. Die Kita stellte Strafanzeige wegen Hausfriedensbruches.

Team und Kinder hatten zuvor gegen einen Baum entschieden

Zuvor hatte sie den Eltern bereits erklärt, dass sich das Team gemeinsam mit den Kindern im Sinne der Religionsfreiheit gegen einen Weihnachtsbaum entschieden habe. Dabei sollte es darum gehen, kein Kind und seinen Glauben auszuschließen. Weihnachtliche Dekoration rund um die Festtage - wie Adventskalender, Kränze und eingezogene Wichtel - gab es in der Kita dennoch, wie der Kitavorstand betonte. In den zehn Jahren seit Bestehen hätten sich Team und Kinder erst dreimal für einen Weihnachtsbaum entschieden. Mehrere Medien hatten dazu berichtet.

Der Richter ging in seiner Urteilsbegründung daher davon aus, dass dem Angeklagten der Grund für die Entscheidung gegen den Baum hinreichend bekannt gewesen sei. Eine Sprecherin des Gerichts betonte, dass das Urteil allein das unerlaubte Betreten des Geländes umfasst. Hätte der Gärtner den Baum vor dem Kita-Zaun aufgestellt, hätte es kein Verfahren gegeben.

Die Staatsanwaltschaft hatte angeboten, den Strafbefehl von August 2024 gegen eine Zahlung von 500 Euro einzustellen, das hatte der Gärtner abgelehnt. Deshalb ging der Fall vor Gericht.

R
Renate Schmidt
27.03.202509:15 Uhr

warum war der Baum nicht gewollt. ?? Sind die Kinder in dem Alter nicht sehr beeinflußbar von den Erwachsenen. Der Tannenbaum ist Weihnachten ohne wenn und aber. Unsere Kinder werden bewinflußt und es geht immer mehr mit der Tradition bergab. Renate Schmidt 81 Jahre jung.

U
Ulla Bowe antwortete am
27.03.202512:23 Uhr

@R Das sehe ich genau so. Ich glaube, kein Kind hätte Anstoß an der Geste mit Weihnachtsbaum und darunterliegenden kleinen Geschenken genommen. Ich unterstelle weiter, daß nicht ein einziges Kind gewollt hätte, daß die KiTa-Erwachsenen den Gärtner für diese "Straftat" bestrafen wollen!
Es sind immer die Erwachsenen, die manipulieren, aufwiegeln, falsch vorbildlich handeln, für Streit sorgen! Am schlimmsten kommt das bei den sogenannten Erziehungsfachleuten zum Tragen!
Fürchterlich!!!
Michael Bowe

U
Ulla Bowe
26.03.202520:44 Uhr

Erstinstanzlich wäre der Beschuldigte mit Einstellung des Verfahrens gegen Strafzahlung in Höhe von 500 Euro im Nachhinein besser davon gekommen, aber sich eine Schuld einzugestehen, fällt nicht nur dem Gärtner in diesem Fall tatsächlich schwer. Formal ist es zwar ein Hausfriedensbruch, aber ohne Schädigung irgendeines Beteiligten oder einer Sache. Muss die KiTa die Angelegenheit derart penetrieren?
Ich glaube nicht, daß ein einziges Kind dieser Kita psychischen Schaden davongetragen hätte, wenn die Erwachsenen entspannt und friedfertig (Weihnachten: Fest des Friedens!?) mit dem Tannenbaum und seinem Aufsteller verfahren wären. Die Erwachsenen bräuchten nur mit den Kindern den nicht gewollten Baum einer anderen Einrichtung feierlich schenken und eine Freude bereiten.
Aber so ein bisschen pädagogische Diplomatie ist für die damals dort tätigen Pädagogen:innen wohl mit zu viel Fachlichkeit überfordernd gewesen.
Arme Kinder, die solche erzieherischen Vorbilder bekommen haben!
Michael Bowe

H
Heiko Söhl antwortete am
27.03.202506:16 Uhr

Der Beschuldigte wusste, dass der Baum nicht gewollt ist und hat die Straftat trotzdem begangen. Kein Vorbild für Kinder.

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