Silvesterfeuerwerk im Kreis Stade: Was erlaubt ist - und was nicht

Ein Entschärfer des Kampfmittelräumdienstes zeigt mehrere sogenannte Polenböller (Archivbild). Foto: picture alliance / Bodo Marks/dpa
Bunte Raketen, laute Böller - für viele gehört das Zünden von Pyrotechnik zu Silvester wie Sekt und Fondue. Doch das Abbrennen von Feuerwerk unterliegt Regeln, auch im Kreis Stade.
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Landkreis. Mit farbenfrohen Raketen und lauten Böllern begrüßen die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Stade in der Silvesternacht das neue Jahr. Was für die einen faszinierend ist, wird für andere leicht zum Alptraum.
Weil Feiernde unachtsam und leichtsinnig mit Feuerwerk hantieren - zum Teil auch unter Alkoholeinfluss - haben Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst an Silvester viel zu tun. „In den vergangenen Jahren gab es immer wieder auch größere Brände, die gelöscht werden mussten, und es mussten Verletzungen versorgt werden, die auf unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerk zurückzuführen waren“, heißt es in einer Pressemitteilung des Landkreises Stade.
Tipps für sicheren Umgang mit Feuerwerk
Damit der Jahreswechsel 2024/2025 nicht zur „arbeitsreichsten Nacht“ für die Einsatzkräfte der Feuerwehr und des Rettungsdienstes wird, haben die Polizeiinspektion Stade, das Amt Sicherheit, Ordnung und Migration des Landkreises Stade und der Kreisbrandmeister des Landkreises Stade einige Sicherheitstipps zusammengestellt:
- Feuerwerk darf nur vom 31. Dezember bis 1. Januar abgebrannt werden. Pyrotechnische Munition darf mit Schreckschuss- und Signalwaffen nur vom 31. Dezember, 15 Uhr, bis zum 1. Januar, 5 Uhr, verschossen werden. Beachten Sie in diesem Zusammenhang die Allgemeinverfügungen des Landkreises Stade. Besonders zu beachten ist, dass von brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen, wie zum Beispiel Reetdach- und Holzhäusern, ein Sicherheitsabstand von mindestens 200 Metern einzuhalten ist.
- Nicht nur zum Schutz vor Wind und Wetter, sondern auch für die Sicherheit sollte auf die richtige Kleidung geachtet werden. Gerade Fleece und Kunststoffgewebe sind leicht entflammbar und sollten deshalb nicht getragen werden.
- Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Auf Balkonen und Terrassen sollten leicht entflammbare Gegenstände weggestellt, Fenster und Türen geschlossen werden.
- Sie sollten das eigene und benachbarte Gebäude genau beobachten. Einschlagende Raketen sollten, soweit möglich, unverzüglich entfernt werden. Reetdächer sind von außen und innen zu kontrollieren.
- Die Gebrauchsanweisung eines Feuerwerkkörpers vor dem Gebrauch genau durchlesen.
- Knallkörper niemals in geschlossenen Räumen verwenden. Raketen nur im Freien mit Sicherheitsabstand zu anderen Menschen, Autos und Gebäuden zünden. Zudem sollten Raketen aus großen Flaschen, die in Kästen stehen, gestartet werden.
- Nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal anzünden.
- Beim Anzünden verwendet man am besten sogenannte Sturmfeuerzeuge.
- Besonders gefährlich - und daher verboten - sind nicht zugelassene oder selbst gebaute Knallkörper. Die Polizei und der Zoll warnen auch in diesem Jahr wieder vor Feuerwerkskörpern aus dem benachbarten Ausland. Die Einfuhr von Feuerwerkskörpern ohne gültige Zulassung ist - auch aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft - nach dem Sprengstoffgesetz verboten und strafbar.
- Mit Feuerwerkskörpern niemals nach Personen werfen oder auf Personen schießen. Keinesfalls sollten pyrotechnische Artikel unter, auf oder gar nach fahrende Fahrzeugen geworfen werden.
- Kinder und Jugendliche nur ungefährliche Artikel abbrennen lassen und dabei beaufsichtigen.
- Rakete senkrecht in eine fest stehende Flasche stecken. Dann erst die Schutzkappe abziehen und zünden. Die Flugrichtung muss so gewählt werden, dass die Rakete nicht in Häuser oder auf insbesondere Reetdächer oder auf leicht brennbares Material fliegen kann.
- An die Haustiere denken. Wenn das Feuerwerk beginnt, schreckhafte Tiere nicht allein lassen, für Schalldämpfung sorgen (Türen, Fenster und Jalousien schließen).
- Nehmen Sie vor allem Rücksicht auf alte, kranke und ruhebedürftige Menschen. Feuerwerks- und Knallkörper dürfen daher nicht in lärmempfindlichen Zonen oder in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern sowie Alters-, Kinder- und Erholungsheimen abgeschossen werden.
- Bitte beachten Sie, dass im Land Niedersachsen aus Brandschutzgründen ein Verbot für das Aufsteigenlassen von Himmelslaternen (auch bekannt als Skyballone, Skylaternen oder Kong-Ming-Laternen) besteht.
Altländer Appell
T Silvesterfeuerwerk in Samtgemeinde Lühe grundsätzlich verboten
Die Notrufnummer für die Feuerwehr und den Rettungsdienst lautet 112, der Notruf für die Polizei 110. Weitere Informationen dazu gibt es auf der Internetseite des Landkreises Stade.