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Blaulicht

In Stader Notarztwagen gekracht: Fahrer hatte mehr als 1,5 Promille

Ein Autofahrer aus Großenwördener ist betrunken mit einem Stader Notarztfahrzeug kollidiert. (Symbolbild)

Ein Autofahrer aus Großenwördener ist betrunken mit einem Stader Notarztfahrzeug kollidiert. (Symbolbild) Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Ein Großenwördener ist in Stade mit einem Notarzt im Einsatz kollidiert. Polizeibeamte rochen bei dem Unfallfahrer Alkohol, jetzt liegt das Testergebnis vor.

Von Redaktion Dienstag, 08.07.2025, 11:00 Uhr

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Stade. An einem Abend Ende Juni waren Notarzt und Rettungsdienst auf dem Weg zu einem Einsatz in einem Stader Seniorenheim. Auf Höhe des Stadeums krachte es. „Ein Mercedes traf das Notarzteinsatzfahrzeug am rechten Vorderreifen, anschließend kappte der Citan noch den Mast einer Bedarfsampel und kam dann zum Stehen“, schilderte Polizeisprecher Matthias Bekermann den Unfall. Der 44-jährige Notarzt wurde leicht verletzt, der Sachschaden lag bei mindestens 20.000 Euro.

Großenwördener verweigert Alkoholtest am Unfallort

Bei dem 43-jährigen Unfallfahrer rochen die Polizisten Alkohol und stellten weitere Auffälligkeiten fest. Der Mann lehnte eine Messung vor Ort ab, woraufhin ihm im Elbe Klinikum Stade eine Blutprobe abgenommen wurde.

Nun liegt deren Ergebnis vor, sagt Polizeisprecher Rainer Bohmbach auf TAGEBLATT-Nachfrage. Der Blutalkoholgehalt des Großenwördeners lag demnach bei über 1,5 Promille. Den Führerschein hatte die Polizei dem Mann noch am Unfallort abgenommen, ihm drohen nun weitere Konsequenzen.

Betrunken am Steuer: Welche Strafen drohen?

Wer sich wegen Alkohol am Steuer strafbar mache, erhalte eine Geldstrafe, berichtet der ADAC auf seiner Internetseite. Die Höhe berechne sich nach dem monatlichen Nettogehalt des Täters.

Eine Freiheitsstrafe kann nach Angaben des ADAC bei Wiederholungstätern oder bei alkoholbedingten Unfällen mit schweren Personenschäden verhängt werden.

Für die Rückgabe der Fahrerlaubnis werde eine Sperrfrist festgelegt. Ob der Fahrer zur medizinisch-psychologischen Untersuchung müsse, entscheide später die Fahrerlaubnisbehörde. (fe/pm)

U
Ulla Bowe
08.07.202513:13 Uhr

Das Verhalten des Verursachers und seine Uneinsichtigkeit bei den Maßnahmen zur Feststellung des Alkoholgehalts im Blut sind einer MPU allemal wert.
Gut, daß solche Leute aus dem Verkehr gezogen werden! ( Oder wer möchte so jemandem begegnen?)
Michael Bowe

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