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Blaulicht

Stader Polizei blitzt auf B 73 – Raser fast 100 km/h zu schnell

Mit der Laserpistole haben Beamte der Stader Polizei die Geschwindigkeit gemessen (Symbolbild).

Mit der Laserpistole haben Beamte der Stader Polizei die Geschwindigkeit gemessen (Symbolbild). Foto: Polizei

Mehrere Raser erwischte die Polizei am Dienstag bei einer Geschwindigkeitskontrolle auf der Bundesstraße 73 in Stade. Der Spitzenreiter war mit 97 km/h mehr als erlaubt unterwegs. Das wird teuer.

Von Redaktion Mittwoch, 05.06.2024, 09:20 Uhr

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Stade. „Die Beamten der Stader Polizei haben auf der B 73 zwischen Stade und Düdenbüttel die Geschwindigkeit der durchfahrenden Fahrzeuge gemessen“, berichtet der Sprecher der Polizeiinspektion Stade, Rainer Bohmbach. Dabei wurde eine Laserpistole eingesetzt. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf dieser Strecke beträgt 70 km/h.

Bei sechs Autos wurde eine „erhebliche Überschreitung“ der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gemessen, so Bohmbach. Die Fahrzeuge seien anschließend gestoppt worden. Gegen die Fahrer wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

100 km/h zu schnell: Welche Strafe den Raser erwartet

„Der Spitzenreiter wurde mit 167 km/h, also mit 97 km/h zu schnell, erwischt“, sagt der Stader Polizeisprecher.

Den Raser erwarte nun ein Bußgeld von mindestens 700 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein dreimonatiges Fahrverbot.

Geschwindigkeitsüberschreitungen: Die Bußgelder

Innerorts zu schnell gefahren:

  • bis 10 km/h: 30 Euro
  • 11 bis 15 km/h: 50 Euro
  • 16 bis 20 km/h: 70 Euro
  • 21 bis 25 km/h: 115 Euro, 1 Punkt
  • 26 bis 30 km/h: 180 Euro, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot (wenn innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der ersten Entscheidung ein zweites Mal eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 25 km/h festgestellt wird)
  • 31 bis 40 km/h: 260 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 41 bis 50 km/h: 400 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 51 bis 60 km/h: 560 Euro, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
  • 61 bis 70 km/h: 700 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
  • mehr als 70 km/h: 800 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Außerorts zu schnell gefahren:

  • bis 10 km/h: 20 Euro
  • 11 bis 15 km/h: 40 Euro
  • 16 bis 20 km/h: 60 Euro
  • 21 bis 25 km/h: 100 Euro, 1 Punkt
  • 26 bis 30 km/h: 150 Euro, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot (wenn innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der ersten Entscheidung ein zweites Mal eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 25 km/h festgestellt wird)
  • 31 bis 40 km/h: 200 Euro, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot (wenn innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der ersten Entscheidung ein zweites Mal eine Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 25 km/h festgestellt wird)
  • 41 bis 50 km/h: 320 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 51 bis 60 km/h: 480 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 61 bis 70 km/h: 600 Euro, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
  • mehr als 70 km/h: 700 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

(Quelle: ADAC)

Unfallgefahr durch überhöhte Geschwindigkeit

„Nach Auswertung der bundesweiten Unfallstatistiken ist die nicht angepasste Geschwindigkeit bei den Unfallursachen mit schweren Personen- oder Sachschäden auf Platz vier und bei Unfällen mit Getöteten sogar auf dem ersten Platz“, teilt Rainer Bohmbach mit.

Er kündigt an, die Geschwindigkeitskontrollen der Polizei fortzusetzen, um die Verkehrssicherheit zu verbessern und die Unfallzahlen mit verletzten oder getöteten Verkehrsteilnehmern zu verringern. (set)

T
Thomas Hülsen
05.06.202421:41 Uhr

Kommentar von der Redaktion gelöscht - Doppelpost. TAGEBLATT online

T
Thomas Hülsen
05.06.202421:41 Uhr

fast 100km zu schnell Lappen weg für immer so einer ist nicht fähig Auto zu fahren.

J
Jochen Mextorf
05.06.202410:34 Uhr

Es geht um die Staatsfinanzierung, mittels Drohfloskeln.

A
Alexander Schöcke
05.06.202409:38 Uhr

Solange die Strafen so lächerlich gering sind, werden die Raser weiter auf der Nase der Polizei rumtanzen.

Eine Anklage wegen Mordversuchs und ein lebenslanges Entzug von Führerschein und Fahrzeug wären angemessen.

A
Alexander Schöcke antwortete am
05.06.202415:30 Uhr

Ja, Mordversuch. Nein, kein Blödsinn. Wer billigend in Kauf nimmt, Menschen mit seiner äußerst gefährlichen Fahrweise zu töten, kann auch für Mord/Mordversuch angeklagt werden.
Der juristische Fachbegriff lautet "Eventualvorsatz".

A
Andreas Nitschke antwortete am
05.06.202409:45 Uhr

Mehrfacher Kommentar gelöscht. TAGEBLATT online

A
Andreas Nitschke antwortete am
05.06.202409:45 Uhr

Mehrfacher Kommentar gelöscht. TAGEBLATT online

A
Andreas Nitschke antwortete am
05.06.202409:45 Uhr

Mordversuch? So ein Blödsinn!

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