Mann fährt mit 1,5 Promille zur Tankstelle - Alkohol kaufen

Mit mehr als 1,5 Promille im Atem wollte ein Autofahrer an der Tankstelle alkoholischen Nachschub kaufen (Symbolbild). Foto: Uwe Anspach/dpa
An einer Tankstelle in Cuxhaven fällt einem Kunden eine Gruppe angetrunkener Männer auf. Einer von ihnen setzt sich ans Steuer.
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Cuxhaven. Die drei Männer seien „stark alkoholisiert“ gewesen, als sie am frühen Sonnabendmorgen in der Tankstelle Alkohol kauften, teilt die Polizeiinspektion Cuxhaven mit. Einem Tankstellenkunden sei die Gruppe aufgefallen, und er informierte die Polizei.
Als die alarmierten Beamten den Fahrer kontrollierten, ergab sein Atemalkoholtest einen Wert von über 1,5 Promille.
„Gegen den Fahrzeugführer wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet“, informiert die Polizei. Dem Mann wurde durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen. Seine Fahrerlaubnis wurde sichergestellt: „Das Führen von Kraftfahrzeugen ist ihm bis auf Weiteres untersagt“, machen die Beamten deutlich.
Zu Sach- oder Personenschäden ist es nach bisherigem polizeilichen Kenntnisstand glücklicherweise nicht gekommen.
Alkohol am Steuer - das wird teuer
Wer sich unter Alkoholeinfluss ans Steuer setzt, riskiert empfindliche Strafen. Der Bußgeldkatalog sieht laut www.bussgeldinfo.org für das Führen eines Fahrzeugs mit mehr als 0,5, aber weniger als 1,1 Promille folgende Strafen vor:
- 1. Verstoß: 500 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.
- 2. Verstoß: 1.000 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot.
- 3. Verstoß: 1.500 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot.
Das gilt als Ordnungswidrigkeit - allerdings nur, wenn der Fahrer keine Ausfallerscheinungen zeigt oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet.
Führen eines Fahrzeugs mit mehr als 1,09 Promille
Wer andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, einen Unfall verursacht oder deutliche Ausfallerscheinungen zeigt, wie z.B. das Fahren in Schlangenlinien, der macht sich bereits ab einem Pegel von 0,3 Promille strafbar. Wer sich mit mehr als 1,09 Promille ans Steuer setzt, begeht ebenfalls eine Straftat.
In beiden Fällen drohen hohe Geldbußen, die nach dem Einkommen bemessen werden. Auch eine Gefängnisstrafe ist möglich. Für den Fahrer gibt es drei Punkte, zudem kann der Führerschein entzogen werden. (pm/set)