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Mehr Einbrüche in dunkler Jahreszeit? Das sagt die Polizei

Ein Mann demonstriert in einer polizeilichen Beratungsstelle, wie Einbrecher Fenster aufhebeln (Illustration).

Ein Mann demonstriert in einer polizeilichen Beratungsstelle, wie Einbrecher Fenster aufhebeln (Illustration). Foto: Frank Rumpenhorst/dpa

Ein Video aus einer Überwachungskamera verbreitet sich im Internet: Ein Mann schleicht um ein Haus im Landkreis. Nur Hundegebell lässt den mutmaßlichen Einbrecher flüchten. Was über Einbrüche und Täter bekannt ist.

Von Oliwia Nowakowska Dienstag, 31.10.2023, 15:00 Uhr

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Landkreis/Berlin. In der dunklen Jahreszeit sind auch wieder mehr Einbrecher und Diebe unterwegs. Bewohner könnten durch richtiges Verhalten und Sicherungstechnik viel dafür tun, dass Fremde nicht in ihr Zuhause eindringen, warnt die Polizei.

„Täter finden und erkennen Schwachstellen, durch die leicht in Räumlichkeiten eingedrungen werden kann. Dazu zählen insbesondere offene oder auf „Kipp“ gestellte Fenster und Balkontüren“, heißt es vonseiten der Kriminalprävention.

Polizei warnt in dunkler Jahreszeit vor Einbrechern

Außerdem sollten Bewohner ihre Wohnungsschlüssel niemals draußen verstecken. Anwohner sollten bewusst auf verdächtige Situationen, Menschen oder Fahrzeuge achten und bei Gefahr die Polizei alarmieren.

Die Zahlen der vergangenen Jahre belegten laut Polizei, dass die Maßnahmen zum Schutz der Wohnungen wirksam sind. So wurden im vergangenen Jahr knapp 40 Prozent der Einbrüche abgebrochen - vor allem weil Fenster und Türen gesichert waren und Alarmanlagen genutzt wurden.

Faktencheck: Kommen Einbrecher vor allem im Dunkeln?

Behauptung: Dunkelheit lockt Einbrecher an.

Bewertung: Unklar.

Dem Bundeskriminalamt (BKA) zufolge gibt es im Winterhalbjahr mehr Wohnungseinbrüche als im Sommerhalbjahr. Von September 2021 bis Februar 2022 waren es knapp 35.000 Fälle, während es von März bis August 2022 etwa 28.000 waren. Diebe kamen 2022 nach BKA-Angaben etwa in zwei von drei Fällen zwischen 21 Uhr abends und 6 Uhr morgens. Zu diesem Zeitraum werden aber auch Einbrüche mit unbestimmbarer Uhrzeit gezählt - etwa wenn die Bewohner über das Wochenende weggefahren oder im Urlaub waren.

Faktencheck: Steigt die Zahl der Einbrüche?

Behauptung: Es wird immer öfter eingebrochen.

Bewertung: Teilweise falsch.
Das BKA registrierte im vergangenen Jahr bundesweit rund 65.900 Wohnungseinbrüche. Das war im Vergleich zum Vorjahr zwar der erste Anstieg seit acht Jahren. Allerdings gingen die Zahlen zuvor stetig zurück: von etwa 167.100 Fällen (2015) auf rund 54.200 (2021).

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Mögliche Gründe: Die Polizei kämpft präventiv und repressiv gegen Einbrüche an - etwa mittels technischer Sicherungseinrichtungen. In den Jahren 2020 und 2021 dürften nach BKA-Angaben auch die Pandemie mit vermehrtem Home-Office sowie eine höhere Zahl an Grenzkontrollen und Grenzschließungen eine Rolle gespielt haben.

Obwohl es 2022 den ersten Anstieg im Vergleich zum Vorjahr gab, liegt das Niveau immer noch unter dem von 2019 (etwa 87.100 Einbrüche), als es noch keine Covid-Pandemie gab.

Faktencheck: Wird in Großstädten häufiger eingebrochen?

Behauptung: Menschen in Großstädten sind besonders gefährdet.

Bewertung: Stimmt in der Tendenz.

„Schwerpunkte sind Metropolen und städtische Regionen sowie Gegenden entlang von Fernstraßen und Bahntrassen“, schreibt das BKA. Ein Blick in den Deutschlandatlas, der die Zahl der Wohnungseinbrüche auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner für das Jahr 2021 angibt, zeigt aber auch: Dies kann von Region zu Region sehr unterschiedlich sein.

Dem Deutschlandatlas unter anderen des Bundesinstituts für Bau,- Stadt- und Raumforschung und des Bundesinnenministeriums zufolge kamen 2021 auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner im Mittel bundesweit knapp 53 Wohnungseinbrüche. Doch die Spannbreite ist enorm: Die meisten Fälle gab es demzufolge mit 256 Fällen in Bremerhaven. Sehr geringe Werte mit zwischen 3 und unter 20 Fällen pro 100.000 Einwohner kamen fast ausschließlich in Bayern vor.

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Mehr als 200 Einbrüche pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern wurden vor allem in Städten verübt. Das zeigt sich auch zum Beispiel am Durchschnitt: In kreisfreien Städten lag dieser Wert bei rund 74 und in Landkreisen bei etwa 45.

Trotzdem gab es bundesweit vereinzelt Landkreise mit mehr Wohnungseinbrüchen als in Städten. In München gab es etwa rund 24 Fälle pro 100.000 Einwohnern, während es im benachbarten Landkreis Starnberg fast 40 waren.

Regional waren 2021 in Deutschland Unterschiede zu beobachten. Im Süden, etwa in München und Stuttgart, gab es weniger Wohnungseinbrüche pro 100.000 Einwohner als im Ruhrgebiet - zum Beispiel in Gelsenkirchen, Dortmund und Essen. Auch im Norden, etwa in Kiel und Bremen, war die Quote höher als im Süden.

Faktencheck: Stecken ausländische Kriminelle hinter den Einbrüchen?

Behauptung: Einbrecher sind meistens Migranten.

Bewertung: Falsch.
„Unter den ermittelten Tatverdächtigen dominieren nach wie vor deutsche Staatsangehörige und örtlich-regionale Täter“, schreibt das BKA. Demnach waren 2022 mehr als 85 Prozent der Tatverdächtigen männlich und etwa 60,5 Prozent deutsch. Dennoch spielt dem BKA zufolge der Anteil von überregional und international agierenden Tatverdächtigen nach wie vor eine große Rolle. Häufig kommen sie demnach aus Südost- und Osteuropa. Ob die Tatverdächtigen am Ende auch wirklich vor Gericht als Täter verurteilt werden, ist aus der BKA-Statistik aber nicht zu entnehmen.

Videoüberwachung: Was Eigentümer dazu wissen müssen

Wer eine Video-Anlage installierten will, darf damit nur das eigene Grundstück überwachen. Die Videoaufnahmen dürfen sich also nicht auf fremde Grundstücke, auf öffentliche Wege oder das Sondereigentum einzelner Eigentümer erstrecken. Darauf macht der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) aufmerksam.

Eine Überwachungskamera bietet Schutz.

Eine Überwachungskamera bietet Schutz. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Präventionsmaßnahme gegen Einbrecher

Oft werden Video-Kameras am Hauseingang, in der Garage oder im Hausflur als abschreckende Maßnahme gegen Einbrecher oder Vandalismus montiert. Gehört eine Immobilie mehreren Eigentümern, kann die Eigentümergemeinschaft die bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum theoretisch mit einfacher Mehrheit beschließen.

Der Beschluss sollte sich jedoch nicht nur auf die technische Installation beziehen, sondern auch die Nutzungsregeln enthalten - also genau festlegen, wie die Anlage betrieben werden darf. Zudem wichtig: Die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) müssen erfüllt werden.

Wann alle Eigentümer dafür aufkommen müssen

Die Experten empfehlen bei der Entscheidung alle Mitglieder der Eigentümergemeinschaften einzubeziehen. Denn kommt der Beschluss mit einer doppelt qualifizierten Mehrheit zustande - also mit mehr als zwei Drittel der Stimmen und mindestens der Hälfte der Miteigentumsanteile, dann gilt: Die Kosten für die Installation und für den Betrieb der Anlage können auf alle Eigentümer verteilt werden. Ansonsten müssten nur die Eigentümer für die Anlage bezahlen, die der Installation zugestimmt haben. (dpa/tmn)

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